Pressemitteilung · 12.04.2024 Bundestag beschließt Namensrecht-Reform: Endlich können unsere Leute heißen, wie sie wirklich heißen

Zur heutigen abschließenden Beratung der Reform des Namensrechts äußert sich der SSW-Bundestagsabgeordnete Stefan Seidler wie folgt:

„Endlich kann das neue Namensrecht kommen! Die Freude könnte kaum größer sein. Die traditionelle Namensgebung unserer nationalen Minderheiten ist ein ganz bedeutender Teil der Identität und viele Menschen können diese Identität dank des Gesetzes ganz konkret besser ausleben. Gerade bei uns im Grenzland freuen sich die Leute, von den Regelungen Gebrauch zu machen. Jetzt können die Leute heißen, wie sie wirklich heißen – und müssen nicht in irgendein ein Verwaltungsraster passen. Und genau deshalb ist es wichtig, dass unsere Namenstraditionen im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind. Das sensibilisiert für Minderheitenbelange und die zuständigen Standesämter wissen ganz genau, woran sie sind. Das macht Verwaltungshandeln leichter und verlässlicher. Darum ist das Gesetz ein richtig tolles Zeichen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Förderung von kulturellem Erbe unserer Minderheiten“.

Besonders freut sich der fraktionslose Abgeordnete über die beschlossenen Änderungen im Gesetzentwurf. Zuvor hatte die Ausschussarbeit dazu geführt, dass nun eine noch bessere Umsetzung der dänischen Namenstradition im deutschen Recht möglich ist. Der Abgeordnete weiter:

„Bei unseren Dänen ist im Gesetz vorgesehen, dass es die Zustimmung der Vorfahren benötigt, um deren Familiennamen annehmen zu können. Gerade im Falle von verstorbenen Vorfahren hat das natürlich einige Fragen aufgeworfen.

Gemeinsam mit dem minderheitenpolitischen Sachverständigen habe ich mich dafür eingesetzt, dass hier eine pragmatische Lösung gefunden wird. Die Ampel-Fraktionen haben sich die Hinweise zu Herzen genommen und diese Regelung nun angepasst. So ist es jetzt möglich, den Namen von engen Angehörigen zu übernehmen – auch wenn diese bereits verstorben sind.“

Mit Bezug auf das gesamte parlamentarische Verfahren fügt Seidler hinzu: „Ein großer Dank gilt der Bundesregierung – insbesondere Bundesjustizminister Marco Buschmann – und allen demokratischen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, die sich bei dieser umfassenden Reform auch den Themen unserer Minderheiten angenommen haben. Der Zuspruch, den wir in dieser Angelegenheit erhalten haben, hat große Bedeutung für die empfundene Wertschätzung. Ein bisschen stolz bin ich auch darüber, dass unsere gemeinsamen Bemühungen mit den Minderheitenorganisationen und -gremien sich nun in konkreten Verbesserungen haben umsetzen lassen.“

Hintergrund: Durch die Modernisierung des Namensrechts wird es Angehörigen der dänischen Minderheit ermöglicht, ihren Kindern Geburtsdoppelnamen zu geben, die sich an der dänischen Namenstradition orientieren. Auch die dänischen Buchstaben Æ, Ø und Å sind in Zukunft von Geburt an möglich. Für die friesische Volksgruppe eröffnet die Reform die Möglichkeit, patro- oder matronymische Formen als Geburtsnamen für Kinder zu wählen. Für Angehörige des sorbischen Volkes wird es möglich, geschlechtsangepasste Familiennamen anzunehmen. Die Änderungen sollen am 01. Mai 2025 in Kraft treten. Eine Namensänderung muss beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

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