Rede · 15.11.2012 Entwurf eines Gesetzes für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreise

Bürgerbeteiligung ist der Kern der Demokratie. Dies gilt nicht nur für die Bundes- oder Landesebene, sondern ganz besonders für die Kreis- und Gemeindeebene. Wir wollen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich einbringen können und das am besten vor Ort. Den dort ist es in vielen Fällen am sinnvollsten, eine Entscheidung zu treffen, wenn es um lokale Entwicklungen geht. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die Menschen in diesem Land aktiv an den politischen Prozessen beteiligen. Um dies zu ermöglichen, muss Transparenz geschaffen werden. Denn nur ein informierter Bürger weiß, wofür er sich einbringt und für was er sich genau einsetzt.
Der Dialog im Miteinander ist hier entscheidend, ebenso wie das Zuhören. Mit den Kollegen von SPD und GRÜNEN haben wir in Zusammenarbeit mit den Initiatoren des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Auch hier gilt, dass wir Änderungswünsche sehr gerne entgegen nehmen und auch ernst nehmen. Wichtig ist, dass wir unser Gemeinwesen weiterentwickeln, damit Schleswig-Holstein auch in Zukunft ein Vorbild im Bereich der Bürgerbeteiligung ist und bleiben kann.

Zukunftsorientiert heißt auch, dass wir uns mit dem demografischen Wandel auseinandersetzen. Vor diesem Hintergrund ist die Partizipation der jungen Generation uns ein besonders wichtiges Anliegen. Künftig können also auch Kinder an einer Fragestunde teilnehmen und können dort unkompliziert und ohne großen Aufwand zu Wort kommen.
Oftmals geht die Thematik der angesprochenen Fragestunde über die Gemeindegrenzen hinaus. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass auch Betroffene, die keine Einwohner der entsprechenden Gemeinde sind, gehört werden können. Jeder, der etwas zu sagen hat, soll künftig auch die Möglichkeit dazu bekommen, Fragen, Vorschläge und Anregungen kundzutun. Dies gilt besonders für Bauprojekte, die mit den größten Teil der Bürgerbegehren ausmachen. Mit dem Gesetz veranlassen wir, dass die Menschen im Land Bürgerbegehren zur Bauleitplanung bis zum Aufstellungsbeschluss voranbringen können. Dies hat es in Schleswig-Holstein so noch nie gegeben.

Zur Stärkung der Bürgerbeteiligung haben wir uns als Koalition verschrieben und lösen dieses Versprechen, das wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land gegeben haben, jetzt ein. Dass Bürger zukünftig mehr Einfluss bekommen, soll nicht missverstanden werden. Es geht nicht um eine Schwächung der repräsentativen Demokratie. Wir wollen ein sich ergänzendes Miteinander von repräsentativer und direkter Demokratie. Diese zwei Akteure müssen harmonisch und in Ausgeglichenheit zu einander stehen. So kann die Demokratie auch als Ganzes gestärkt werden.
Gerade vor diesem Hintergrund ist auch die Senkung der Quoren zu sehen, die es ermöglichen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich noch besser beteiligen können. Durch die Senkung der Quoren erhoffen wir uns nicht nur, dass im Einzelfall die Bürgerinnen und Bürger schneller und leichter ihr Recht auf Beteiligung durchsetzen können. Wir erhoffen uns auch, dass dieses mehr an Bürgerbeteiligung dazu führt, dass sich die Menschen auch nach einem Bürgerentscheid für ihr Gemeinwesen weiter engagieren. So gesehen kann man die Erweiterung der Bürgerbeteiligung auch als Einladung an die Bevölkerung sehen, sich nicht nur in Einzelfragen zu engagieren, sondern sich auch insgesamt für ihr Dorf, ihre Stadt oder ihren Kreis einzusetzen.
Mit dem heutigen Gesetzentwurf setzt die Koalition eines der wichtigsten politischen Ziele um und in diesem Zusammenhang möchte ich mich ausdrücklich noch einmal sehr für die konstruktive Zusammenarbeit bei den Initiatoren des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Kommunen“ bedanken.

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