Rede · 14.11.2002 Erfassung und Bewertung von Altlasten
Seit dem ersten Bericht zu den Altlasten in Schleswig-Holstein im Jahr 1995 hat sich einiges getan. Es ist ein Projekt zur Erfassung von Altlastenstandorten durchgeführt worden. Hierdurch konnte die systematische und flächendeckende Erfassung und Bewertung von Altlastenflächen erstmals auf einheitlicher Grundlage durchgeführt werden. Gerade zur Abwehr von Gefahren aufgrund der Altlasten ist eine einheitliche Vorgehensweise im Land dringend notwendig gewesen. Gleiches gilt natürlich auch, wenn es um zukünftige Nutzungen der betreffenden Flächen geht. Will man wieder Baugebiete auf diesen Flächen ausweisen oder die Flächen wieder gewerblich nutzen, sollte man wissen, was sich an möglichen Altlasten auf diesen Flächen verbirgt. Mit dieser erstmalig geschaffenen Datenbasis kann so ein einheitliches EDV-gestütztes Altlastenkataster bei den Kreisen und kreisfreien Städten und ein Altlasteninformationssystem beim Landesamt für Natur und Umwelt geschaffen werden. Diese Einrichtungen werden ja auch im neuen Landesbodenschutzgesetz vorgesehen. Man kann also durchaus sagen, dass wir sowohl rechtlich als auch im tatsächlichen Handeln inzwischen sehr weit gekommen sind.
Sowieso muss man sagen, dass sich rechtlich einiges zum positiven verändert hat. Da ist zum einen das Bundesbodenschutzgesetz, das nun endlich den Kreis der Verantwortlichen für Altlasten erweitert hat. Dadurch bleiben die Sanierungskosten nicht vorwiegend an der öffentlichen Hand hängen, sondern werden denen zur Last gelegt, die auch direkt oder indirekt an den vermeintlichen Vorteilen der Verunreinigungen partizipiert haben. Diese Regelung ist sehr vernünftig.
Gleiches gilt auch für die Regelung im Landesbodenschutzgesetz, welche jetzt umfangreiche Mitteilungspflichten von Behörden und Sanierungspflichtigen vorsieht. Dies ist die Voraussetzung, dass überhaupt eine umfangreiche Datenerfassung erfolgen kann und dass die vorhandenen Altlasten auch wirklich saniert werden. Mit beiden Gesetzen sind wir wirklich einen Schritt voran gekommen.
Was einen allerdings immer noch erschrecken lässt ist die Tatsache, dass trotz der neuen rechtlichen Grundlagen, die Sanierungskosten, die auf die Kreise und kreisfreien Städte entfallen, immer noch extrem hoch sind. In diesem Jahr sollen sie 5,7 Millionen Euro betragen und in 2003 kommen rund 5 Millionen Euro auf die Kreise und kreisfreien Städte zu. Führt man sich dann noch die fast 64 Millionen Euro Kosten der letzten Jahre zu Gemüte, so kann man verstehen, dass die Kreise und kreisfreien Städte ihre Probleme mit dieser Last haben. Das Land wird rund 67 Millionen Euro bis zum Jahr 2006 aufwenden. Denkt man sich dann noch die Aufwendungen der vielen Kommunen hinzu, so kann man ermessen, wie viel öffentliche Mittel in Sanierungsmaßnahmen einfließen.
Nun kann man natürlich sagen, dass die beste Maßnahme immer noch die Prävention sei. Das ist natürlich auch richtig, aber trotzdem gibt es immer wieder Unverbesserliche, die Verschmutzungen verursachen und auch nicht für die Folgen aufkommen. Dafür gibt es ja die verschiedensten Beispiele und Gründe. Ein großer Teil der Kosten bleibt somit immer noch an der öffentlichen Hand hängen. Umso wichtiger ist es, die Regelungen des Paragraphen 4 Bundesbodenschutzgesetz auch zu nutzen und mit den jeweils Verantwortlichen vernünftige Regelungen zur Sanierung und Nachsorge der betroffenen Flächen zu schaffen.
Vor dem Hintergrund der jetzt schon enormen Kosten für die Altlastensanierung der Zukunft ist es allerdings auch schon jetzt wichtig, sein Augenmerk auf eine weitere zukünftige Altlast zu lenken, die uns ebenfalls teuer zu stehen kommen kann. In den nächsten Jahrzehnten wird der Ausstieg aus der Atomenergie vollzogen. Auch die schleswig-holsteinischen Atomkraftwerke werden stillgelegt und rückgebaut. Das führt natürlich dazu, dass man sich um die strahlenden Altlasten seine Gedanken machen muss. Nicht nur, dass die Sanierung und die Nachsorge der Flächen unumgänglich sind. Auch die Zwischen- und Endlagerung der strahlenden Altlasten werden immense Kosten verursachen. Dass man hier ebenfalls nach dem Verursacherprinzip vorgehen sollte, versteht sich von selbst. Ob dem aber auch wirklich so sein wird, das ist die Frage, die wir in den nächsten Jahren zu klären haben. Meiner Meinung nach, darf es hier keine zwei Meinungen geben: Die strahlenden Altlasten der Atomkraftwerke müssen von den jeweiligen Stromkonzernen entsorgt werden. Und damit ist auch die Finanzierung der damit verbundenen Kosten durch die Energiewirtschaft zu tragen.