Pressemitteilung · 19.01.2023 Es ist und bleibt Diskriminierung

Zur heutigen Debatte im Bildungsausschuss über die Beschulbarkeit von Kindern in Erziehungshilfeeinrichtung erklärt die bildungspolitische Sprecherin der SSW-Fraktion, Jette Waldinger-Thiering:

Die Frage, ob für Kinder, die aus anderen Bundesländern in unsere Erziehungseinrichtungen kommen, ebenso die Schulpflicht gelten sollte wie für Kinder aus Schleswig-Holstein, beschäftigt den Landtag seit Jahren. Dabei ist die Ungleichbehandlung genauso offensichtlich wie die Lösung: Die Schulpflicht sollte für alle Kinder gelten, unabhängig vom Wohnsitz ihrer Eltern.

Bildungsministerin Karin Prien hat sich heute erneut um Kopf und Kragen geredet. Und erneut hat sie keine schlüssige Antwort darauf geben können, warum Kinder in Erziehungseinrichtungen vor dem Gesetz nicht grundsätzlich geleichbehandelt werden sollten. So, wie es in 13 anderen Bundesländern längst der Fall ist.

Ministerin Prien wird nicht müde auf ihren Erlass zu verweisen, und dass dieser in der Praxis genauso gut funktioniere wie eine gesetzliche Regelung. Wenn das so ist, frage ich mich erst recht, warum sie sich weigert diesen Erfolg in ein Gesetz zu gießen und der unsäglichen Ungleichbehandlung ein Ende zu setzen. 

Erlass hin oder her. Fakt ist: Für Kinder, deren Eltern in einem anderen Bundesland wohnen, gilt weiterhin die Beweislastumkehr. Ohne eine gesetzliche Schulpflicht müssen sie ihre Eignung zur Regelbeschulung nämlich überhaupt erst nachweisen. Und das ist und bleibt aus meiner Sicht Diskriminierung!

Den Ausführungen von Sozialministerin Aminata Touré hatte ich zunächst entnommen, dass sie unseren Standpunkt teilt und ebenfalls eine gesetzliche Gleichstellung bevorzugt. Im weiteren Verlauf schien sich jedoch der Nebel des Koalitionsfriedens über die Debatte zu legen, so dass mir nicht mehr so klar ist, wofür sie steht. Schade eigentlich. Die Kinder hätten es verdient.

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