Rede · 25.04.2012 Fehmarnbeltquerung auf den Prüfstand

Die Problemstellungen hinsichtlich einer möglichen Fehmarnbeltquerung sind bekannt. Der Kostenrahmen für die Hinterlandanbindung ist nicht sicher, wir wissen nicht wie der Fehmarnsund gequert werden soll und die Umwelt- und Lärmauswirkungen sind nicht bekannt. Darüber hinaus sind die regionalwirtschaftlichen Effekte nicht wirklich bekannt und die Verkehrsprognosen sind auch unsicher. Vor diesem Hintergrund glaube ich nicht, dass es notwendig ist, dieses alles noch einmal in 11 Punkten in Form eines Antrages festzustellen. Deshalb möchte ich mich nur mit den Dingen beschäftigen, die heute als Forderungskatalog an die Bundesebene vorliegen.

Es ist in der Tat gut, dass das Dialogforum, wenn auch erst nach der Entscheidung für einen Staatsvertrag, eingerichtet wurde. Ziel dieses Forums ist es, für einen vorzeitigen Interessenausgleich zu sorgen, falls es zu einer Fehmarnbeltquerung kommt. Somit ist das Forum nicht ein Gremium, das - in welcher Weise auch immer - nur für die kritische Begleitung des Projektes, wie die Linken es formulieren, vorgesehen ist. Auch ist das Dialogforum nicht für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Sozialverträglichkeitsprüfung zuständig, wie es die Linken in ihrem zweiten Punkt suggerieren. Hier geht es um ein rechtliches Verfahren, dass durch die jeweils zuständige Behörde durchgeführt wird und in dem sich die jeweiligen Träger von Belangen zu den Planungen äußern können. Das Dialogforum ist nur dazu da, um mögliche Kritikpunkte im Vorwege auszuräumen. Ich glaube, hier besteht bei den Linken ein Missverständnis.

Im Übrigen gilt dies auch für alles das, was unter Punkt 4 im Antrag aufgeführt wird. Es mag viele Punkte geben, die wir hier politisch teilen. Trotzdem können nicht wir politisch entscheiden, wie die Umsetzung des Projektes, zum Beispiel im Bereich des Lärmschutzes oder in Bezug auf Auswirkungen auf den Tourismus, vonstatten gehen soll. Politische Willkür darf es eben gerade nicht geben, sondern auch diese Punkte sind Teile des rechtlichen Verfahrens – also der Planfeststellung oder auch der Umweltverträglichkeitsprüfung. Wir sollten da den Rechtsstaat nicht außer Kraft setzen wollen.

Was bleibt, ist die Frage, ob die kostenmäßigen Voraussetzungen für den Bau der Fehmarnbeltquerung und insbesondere die der Hinterlandanbindung so weit vom Ursprung abweichen, dass eine Neubefassung mit den Projekt sinnvoll erscheint. Denn nur bei der markanten Änderung der Kosten ist überhaupt eine Neubefassung gemäß dem Staatsvertrag möglich. Nach unserer Auffassung muss hier die Bunderegierung mitteilen, wie die Kostenstruktur jetzt im günstigsten und im ungünstigsten Fall aussieht. Und weiter muss die Bundesregierung uns sagen, wie diese Hinterlandanbindung finanziert werden soll. Im Investitionsrahmenplan, der bis 2015 gilt, findet sich jedenfalls nichts. Sollten die Abweichungen so markant sein wie allgemein vermutet, dann muss man in der Tat das Projekt neu bewerten.

Aber auch hier sehen wir die Sachlage anders als die Linken. Wir haben einen gültigen Staatsvertrag zwischen zwei Ländern, nämlich Deutschland und Dänemark. Und wenn man eine Neubewertung vornimmt, dann muss dies gemeinsam geschehen. Das heißt, Deutschland und Dänemark müssen beide gemeinsam entscheiden, ob sie das Projekt dann noch wollen und gemeinsam entscheiden, wie das Projekt gegebenenfalls beendet wird. Vertragstreue ist hierbei für uns ebenfalls ein wichtiges Gut und deshalb darf es hier keinen einseitigen Ausstieg und auch keine einseitige Prüfung der Ausstiegmodalitäten geben, wie es die Linken formuliert haben. So geht man unter Partnern nicht miteinander um.

Auch wir lehnen das Projekt Fehmarnbeltquerung immer noch politisch ab. Aber wir haben immer gesagt, dass getroffene Entscheidungen zwischen zwei Staaten von uns nicht Infrage gestellt werden. Die beiden Staaten und damit beide Regierungen gemeinsam können gemäß den Bestimmungen im Staatsvertrag das Projekt gemeinsam neu bewerten. Es darf aber nicht so sein, dass wir den Rechtsstaat außer Kraft setzen und rechtlich einwandfreie Verfahren politisch beeinflussen. Genau das unterscheidet uns von einer Bananenrepublik und das soll auch so bleiben.

Deshalb haben wir einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine neue aktuelle Kosteneinschätzung, eine Aussage zur Finanzierung und dann möglicherweise eine neue Befassung mit dem Projekt durch die Regierungen einfordert. Dieser Weg ist rechtlich sauber und baut auf eine gleichberechtigte Zusammenarbeit mit Dänemark auf. Und deshalb bitte ich Sie um ihre Zustimmung zu unserem Antrag.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 19.12.2024 Christian Dirschauer: LNG ist und bleibt eine Sackgasse

Zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die FSRU-Anlage in Wilhelmshaven abzuweisen, erklärt der energie- und umweltpolitische Sprecher der SSW-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Pressemitteilung · 20.12.2024 Christian Dirschauer bliver medlem i udvalg om UNESCO-biosfære Flensborg Fjord

Weiterlesen

Pressemitteilung · 20.12.2024 Christian Dirschauer tritt Ausschuss zur UNESCO-Biosphäre Flensburger Förde bei

Weiterlesen