Rede · 21.02.2003 Föderalismuskonvent

Ich möchte meine Rede heute damit beginnen, unseren Landtagspräsidenten Heinz-Werner Arens für seinen großen Einsatz beim zustande kommen des Ersten Föderalismuskonventes der deutschen Landesparlamente am 31. März 2003 in der Hansestadt Lübeck zu danken. Dank seiner und der vielfältigen Bemühungen seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird von Schleswig-Holstein Ende März hoffentlich ein wichtiges und gewichtiges Signal für den Erhalt und für die Stärkung des Föderalismus in Deutschland ausgehen.

Es ist schon eindrucksvoll, dass sich über 200 Teilnehmer, darunter eine sehr große Anzahl der Präsidentinnen und Präsidenten sowie Fraktionsvorsitzenden der deutschen Landesparlamente, in Lübeck versammeln, um ihren Forderungen ein starkes Gehör zu verschaffen. Dazu werden mit Bundespräsident Johannes Rau und einigen Länderchefs weitere wichtige Gäste zum Konvent erwartet.

Wir haben die Hintergründe, die zu diesem Föderalismuskonvent in Lübeck geführt haben, im Landtag schon mehrfach diskutiert, aber im Grunde kann man sie auf eine einfache Formel bringen: Der bundesstaatliche Föderalismus steckt in einer so tiefen Krise, dass ein Zusammenbruch droht, wenn nicht endlich gehandelt wird. Die Probleme, in denen eigentlich alle Bundesländer stecken, reichen von der katastrophalen finanziellen Lage über das unübersichtliche Gesetzgebungs- und Finanzierungsgeflecht zu dem starken politischen Bedeutungsverlust, den die Länderparlamente in den letzten Jahrzehnten erlitten haben, indem sie viele Befugnisse an den Bund, an die Europäische Union aber auch an die Landesregierungen abgegeben haben.

Diese Entwicklung, die ich hier nicht wieder im Detail aufzählen will, hat dazu geführt, dass sich in allen Länderparlamenten ein Bewusstsein entwickelt hat, dass wir jetzt gemeinsam handeln müssen, um den Föderalismus in Deutschland, der sich ja über Jahrzehnte durch seine regionale Identität und Bürgenähe bewährt hat, zu retten. Ich sage das bewusst so dramatisch, weil wir aus meiner Sicht wirklich Gefahr laufen, die Länder und Länderparlamente überflüssig zu machen, wenn wir unsere berechtigten Forderungen nicht schnellst möglich in die Tat umsetzen.

Der Föderalismuskonvent gibt den wichtigsten Entscheidungsträgern der Länderparlamente ein Forum, sich mit einer gemeinsamen Position in die Debatte über die Zukunft des Föderalismus einzubringen. Insbesondere vor dem Hintergrund der einschneidenden Veränderungen und Herausforderungen, die die aktuelle Krise der Bundesrepublik und auch die Reform der EU im Zeichen der Osterweiterungen in naher Zukunft mit sich bringen werden.

Dabei ist es von großer Bedeutung, dass man in der Arbeitsgruppe, die den Konvent vorbereitet hat, fast einstimmig der Meinung war, der Konvent solle eine Entscheidung im Konsens aller Teilnehmer anstreben. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Präsidentinnen und Präsidenten sowie Fraktionsvorsitzenden bei diesem ersten Konvent mit einer Stimme sprechen, um gegenüber der Öffentlichkeit und dem Bund sowie der EU ein starkes Signal der Länderparlamente zu senden. Minderheitenvoten würden unserer gemeinsamen Sache bei diesem ersten gemeinsamen Länderkonvent nur schaden.

Zu begrüßen ist auch, dass die Landesregierungen diesen Prozess der Länderparlamente, der ja auch in einem Folgekonvent münden soll, positiv begleiten und unterstützen. Denn obwohl die Länderparlamente natürlich auch gegenüber den Landesregierungen berechtigte Forderungen der Mitbestimmung und Mitberatung, etwa bei Bundesratentscheidungen erheben, muss eines klar sein: Die Landesregierungen und Länderparlamente müssen an einem Strang ziehen, um gegenüber der Bundesregierung und der Europäischen Union etwas zu erreichen. Daher begrüßt der SSW das Engagement der Landesregierung und insbesondere das von Ministerpräsidentin Heide Simonis in dieser Frage.

Unserem gemeinsamen Antrag ist der Entwurf für die Resolution der deutschen Länderparlamente beigelegt. Dieser Entwurf ist ausführlich in der Arbeitsgruppe, die den Konvent vorbereitet, zwischen den Entscheidungsträgern diskutiert worden. Natürlich gab es von den verschiedenen politischen Gruppierungen in Detailfragen unterschiedliche Akzente. So sprach sich die FDP beispielsweise für einen verstärkten Wettbewerbsföderalismus aus. Letztlich war aber die überwiegende Mehrheit dafür, dass das Prinzip des solidarischen Wettbewerbsföderalismus mit entsprechenden Ausgleichsmechanismen beizubehalten ist und auch durch den Auftrag des Grundgesetzes, für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu sorgen, begründet ist.

Dennoch ist der vorliegende Entwurf meiner Auffassung nach nicht der kleinstmögliche gemeinsame Nenner aller Beteiligten, sondern er macht deutlich, worum es den Länderparlamenten geht: Zum einen wird eine verbesserte Mitwirkung der Landesparlamente in Angelegenheiten der Europäischen Union gefordert. Denn gerade in diesem Bereich haben die Länder durch den Übergang von Hoheitsrechten der Länder auf die europäische Union einen großen Kompetenzverlust erlitten. Wer es ernst meint mit dem Subsidaritätsprinzip, muss dieser Entwicklung Einhalt gebieten.

In diesem Zusammenhang begrüßt der SSW die Forderung, dass sich eine erweiterte Union auf die europäischen Kernaufgaben begrenzen muss. Dazu müssen endlich die Kompetenzen der EU, der Staaten und der regionalen Gebietskörperschaften einschließlich der Bundesländer klar definiert und zugeordnet werden.

Zu einiger Diskussion hat die jetzt mit im Entwurf gebrachte Forderung geführt, dass man zur Kontrolle der künftigen Kompetenzordnung der EU eine sogenannte Kompetenzkammer aus Mitgliedern des Europäischen Parlamentes sowie der nationalen und regionalen Parlamente einrichten soll. Der SSW ist immer noch nicht ganz davon überzeugt, dass eine weitere institutionalisierte Einrichtung der richtige Weg ist. Man darf das bürokratische Monstrum EU nicht noch weiter mit neuen Institutionen füttern. Ich bin überzeugt, dass man dieses Frühwarnsystem auch anders etablieren könnte. Vielleicht kann dieser Teil des Entwurfs noch mal in Lübeck überdacht werden.

Wichtig ist allerdings, dass die Länderparlamente zum frühest möglichen Zeitpunkt durch die Landesregierungen über neue Entwicklungen in der EU informiert werden. Insbesondere natürlich, wenn Vorhaben im Rahmen der EU die Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder wesentlich berühren. Auch eine Zustimmung der Länderparlamente bei der Abgabe von Hoheitsrechten des Bundes an die EU ist ein sinnvoller Schritt zur Stärkung des Föderalismus.

Zweitens erscheint mir die Neuausrichtung der Rolle der Länderparlamente im Verhältnis zu Bundesregierung und Bundesrat eine weitere entscheidende Forderung zu sein. Auch hier müssen wir darauf drängen, dass die Länderparlamente in den Abstimmungsprozess der Landesregierungen im Bundesrat miteinbezogen werden. Und zwar bevor die Abstimmung erfolgt. Wir machen uns ja teilweise lächerlich, wenn wir hier im Plenum Bundesratsentscheidungen diskutieren, die gleichzeitig oder schon vorher im Bundesrat durch die Landesregierungen entschieden worden sind.

Daher unterstützt der SSW die Forderung, dass die Landesregierungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Landesparlamente über alle wesentlichen Bundesratsangelegenheiten zu unterrichten haben. Dies gibt uns als Parlament die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen, und diese Stellungnahme muss dann die Landesregierung bei ihrer Abstimmung im Bundesrat berücksichtigen.

Ein weiterer wichtiger Punkt, um die Länder und den Föderalismus zu stärken, ist natürlich, dass es eine ausreichende Finanzausstattung und möglichst eigenständige Finanzquellen gibt. Deshalb brauchen wir eine Änderung der Finanzverfassung und zum Beispiel die Einführung des Konnexitätsprinzips auch auf Bundesebene. Dazu muss es eine viel klarere Aufgaben- und Finanzierungsaufteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen geben. Die vielen Mischfinanzierungen erschweren die Übersicht und auch die Durchführung von Investitionen und Projekten. Auch die vielen Gemeinschaftsaufgaben sollten unbedingt reduziert werden.

Eine Reduzierung der zustimmungspflichtigen Gesetze im Bundesrat in Gegenzug von mehr Gesetzgebungskompetenz für die Länder würde auch den Föderalismus stärken und den Missbrauch des Bundesrates zu parteipolitischen Zwecken verhindern.

Insgesamt bewertet der SSW den Entwurf als eine gute Grundlage, um eine gemeinsame Position am 31. März in Lübeck zu erarbeiten. Wir hoffen, dass dieser Föderalismuskonvent ein erster wichtiger Schritt sein wird, um den Verfall des deutschen Föderalismus aufzuhalten, und eine entscheidende Wende der für die Länder und Länderparlamente so verhängnisvollen Entwicklung der letzten 30 Jahre zu erreichen.

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