Rede · 22.03.2018 Für die Bürgerinnen und Bürger muss es besser werden – das muss der Maßstab sein

Lars Harms zu TOP 6+38 - Änderung des Gesetzes über den kommunalen Finanzausgleich und Bericht zur Überarbeitung des kommunalen Finanzausgleichs

Für das Jahr 2018 kann man einmal ganz grundlegend wahrnehmen, aber auch feststellen: Land und Kommunen geht es gut. Vor allem geht es mit Blick auf die Kommunen, vielen Kommunen besser, als noch vor einigen Jahren. Bis dahin war es ein weiter Weg. Viele Jahre waren geprägt von Überschuldung und Reformbedarf. Die letzte FAG-Reform hat in diesem Zusammenhang viel Positives auf den Weg gebracht. Was natürlich nicht heißen muss, dass nun alle Kommunen im Land einen ausgeglichenen Haushalt zu verzeichnen haben. Es bedeutet jedoch, dass die Kommunen nun endlich die Chance bekommen haben, ihre Leistungen aufgabenbezogen vergütet zu bekommen. Dieses Prinzip hat sich durchaus bewährt. Um sich diese Umsetzung einmal genauer anzusehen, macht es Sinn, das derzeitige FAG nochmals in seiner tatsächlichen Wirkung zu evaluieren, was das Gesetz ja ohnehin vorgesehen hat, und dies dann in eine Überarbeitung zu gießen. Das Landesverfassungsgericht hat einen Teil dieses Auftrags nun ohnehin in seinem Urteil vorgegeben. Insbesondere geht es dabei um die Themen der frühkindlichen Bildung, sprich der Neuordnung der Kita-Finanzierung, sowie den kommunalen Schul- und Straßenbau, aber eben auch um Frauenhäuser.  Diese Themen werden in der kommenden Zeit sicherlich noch weiter begleiten. Was uns als SSW zudem noch wichtig ist, wäre das Thema kulturelle Bildung auf kommunaler Ebene mit zu diskutieren. Speziell denke ich dabei an die vielen Bibliotheken bei uns im Land. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als SSW eine besondere Unterstützung für die Bibliotheken im Land wünschen würden. Die größtmögliche Unterstützung wäre sicherlich, die Sicherstellung der kostenlosen Entleihe. Dabei wäre diese auch gar nicht so teuer, wie viele vielleicht vermuten würden. Ich denke, dieser Gedanke ist es durchaus wert, in der kommenden Evaluierung des FAGs mitgedacht zu werden. Die Evaluierung steht, wie bereits gesagt, in den Startlöchern. Nun geht es erstmal darum einen Bericht zu erarbeiten, in welchem die Zahlen ganz genau beziffert werden. Anhand dieser Zahlen, können wir als Landespolitik sicherlich noch entsprechende Inhalte verändern oder gar neue hinzufügen. Die Grundvoraussetzung für eine solche mehrjährige Debatte, könnte meines Erachtens nicht besser sein. Ich bin daher zuversichtlich, dass das Land bis spätestens 2021 ein auf den Evaluationsdaten aufgebautes Finanzausgleichsgesetz bekommen wird, das sich in der Berechnungsstruktur sicherlich nicht groß vom heutigen FAG unterscheiden wird. 

Um abschließend noch einige Worte zum SPD-Gesetzentwurf zu verlieren: Grundsätzlich war es richtig, in Bezug auf die Straßenausbaubeiträge, die Entscheidung in diesem Zusammenhang frei zu geben und somit zu flexibilisieren. Dies bedeutet, dass die Kommunen nun mehrere Handlungsoptionen zur Auswahl haben. Was jedoch nicht bedeutet, dass die finanziellen Handlungsoptionen der Kommunen automatisch größer werden. Von daher ist es richtig, eben genau auf diese Tatsache aufmerksam zu machen und die Kommunen hier finanziell zu unterstützen, wie es die SPD will. Wir als SSW sind der Meinung, dass die groß angekündigten Versprechen der Landesregierung auch tatsächlich mit Leben erfüllt werden müssen. Die Evaluierung des FAGs aber eben auch die aktuelle Debatte um die Kitafinanzierung sowie um Erhalt und Förderung von Kultur auf kommunaler Ebene oder auch um die Straßenausbaubeiträge bieten hierzu reichlich Gelegenheit. Nicht nur wir werden die Landesregierung an ihren Taten messen, sondern vor allem werden dies die Bürgerinnen und Bürgern vor Ort tun. Denn für die Bürgerinnen und Bürger muss es besser werden – das muss der Maßstab sein.

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