Rede · 12.09.2014 Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck

„Wir sichern die Freiheit von Forschung und Lehre, wahren die Mitbestimmungsrechte und schließen Studiengebühren aus“

 


 

Die Universität Lübeck möchte unabhängiger werden und wir möchten der Universität den Weg dorthin ebnen und sie begleiten. Bis die Universität aber wirklich Stiftungsuniversität ist, müssen wir noch einige Hindernisse aus dem Weg räumen. Wenn man es genau betrachtet, sind es eigentlich nur kleine Brocken im Vergleich zu dem langen Weg, der hinter uns liegt. 

 


 

Wie Sie sehen, sichern wir mit dem vorliegenden Entwurf die Freiheit von Forschung und Lehre, wahren die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder der Universität Lübeck und schließen Studiengebühren aus. Universitätsleitung, Professoren, wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal und auch die Studierenden haben im Gesetzgebungsprozess ihre Zustimmung und ihren Willen zur Umwandlung der Lübecker Universität in eine Stiftungsuniversität betont.

 

Wenn von Stiftungsuniversität die Rede ist, geht es immer mal wieder um Geld. Geld, das die Universität zukünftig leichter bei Privaten einwerben und damit ihre Verankerung in der Region verbessern kann. Bedauerlicherweise hat es sich in den letzten Jahren eingespielt, dass wir bei Bildung und Hochschulthemen vor allem ums Geld reden, weil einige Bereiche chronisch unterfinanziert sind. Mehr Geld schafft Kapazitäten - so einfach ist die Rechnung. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer. Es geht nicht bzw. nicht nur um Geld, sondern um Möglichkeiten, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eröffnet werden. Das Land gibt bewusst einen Teil seiner Souveränität ab, um der Universität einen größeren Entscheidungsfreiraum zu ermöglichen. 

 


 

Das Modell Stiftungsuniversität ist bekanntlich weitgehend befreit von staatlicher Detailsteuerung. Im konkreten Fall erhält die Universität zum Beispiel bei Baumaßnahmen, die vollständig oder überwiegend aus privaten Mitteln finanziert werden oder für kleinere Unterhaltungsmaßnahmen mehr Freiheiten. Selbst Bauherr zu sein, war und ist ein Wunsch der Universität zu Lübeck, die sich davon in erster Linie mehr Flexibilität erhofft. Diesem Wunsch werden wir hiermit gerecht. 

 


 

Es ist kein Geheimnis, dass der Personalrat im Verlauf gewichtige Einsprüche gegenüber der Stiftungsuni geltend gemacht hat. Und Sie können mir glauben: Die Befürchtung, dass Hausmeister, Sekretärinnen und anderes nicht-wissenschaftliches Personal bei der Umwandlung der Universität den Kürzeren ziehen, nehmen wir sehr ernst. Die Uni Lübeck ist ein attraktiver Arbeitsplatz und so soll es selbstverständlich auch bleiben, wenn sie eine Stiftungsuniversität ist. 

 


 

Wir haben das große Glück, dass bereits andere Universitäten konkrete Erfahrungen als Stiftungsuniversitäten gemacht haben. Die sind im Übrigen weitgehend positiv. Davon sollten wir profitieren. Andererseits haben wir diesen für uns völlig neuartigen Umstellungsprozess immer wieder kritisch hinterfragt. Es dreht sich schließlich nicht um eine Routineaufgabe, sondern um eine grundlegende Änderungen unserer Hochschullandschaft, die gründlich überlegt sein will. Darum haben wir Änderungen zum vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet.

 

Diese Änderungen betreffen unter anderem die Re-Organisation der Abläufe und hier zum Beispiel die Umstellung der Buchführung. Das ist eine große Aufgabe, die nicht auf dem Rücken der Beschäftigten geschehen darf. Ich bin davon überzeugt, dass entsprechende Befürchtungen, die Verdi in der Stellungnahme geäußert hat, dazu führen, dass die Umstellung an die Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst wird. Grundsätzlich ist eins klar: Gerade weil in diesem umfassenden Prozess nicht alle Einzelinteressen in vollem Umfang berücksichtigt werden konnten, halten wir die Möglichkeit einer Evaluierung für besonders wichtig.

 


 

Abschließend will ich denjenigen, die meinen, dass sich die Landespolitik mit der Umwandlung der Uni nun irgendwie aus der Affäre ziehen will, eins deutlich sagen: Das genaue Gegenteil ist der Fall. Wir werden die Entwicklung der Universität nicht nur interessiert und kritisch begleiten, sondern selbstverständlich auch in Zukunft vertrauensvoll zusammenarbeiten. 

 


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