Rede · 12.11.2008 Gesetz zur Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbssteuer
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen in erster Linie darum, für die Beitragsbefreiung der Kita-Eltern eine solide finanzielle Grundlage zu schaffen. Dieses Ansinnen findet die volle Unterstützung des SSW. Denn richtig ist aus unserer Sicht, dass die Haushaltslage des Landes so ist dass es nur mit mehr Steuereinnahmen möglich sein wird, die notwendigen Änderungen in der frühen Förderung unserer Kinder hin zu bekommen.
Gleichwohl ist der gewählte Ansatz keine Selbstgänger. Insgesamt gilt: Dass Vorraussetzung sein muss, dass die Maßnahmen sozial gerecht und vom bürokratischen Einsatz her angemessen sind.
Die Änderung der Grunderwerbssteuer ist überhaupt erst möglich geworden nach der Föderalismus-Reform, wonach diese Steuer von den Ländern verwaltet und erhoben wird und ihnen auch zur Gänze zufließt. Damit ist eine Steuererhöhung in diesem Bereich eindeutig eine Entlastung des Landeshaushaltes. Kein Wunder, dass Berlin diese Möglichkeit umgehend genutzt hat und die Grunderwerbssteuer erhöht hat. In Hamburg steht eine Erhöhung auf 4,5% unmittelbar bevor.
Dennoch sollten wir die angepeilte Erhöhung nicht als einen einfachen Verwaltungsakt verstehen. Der SSW fordert, in den Beratungen die Konsequenzen aus der Steuererhöhung sehr genau abzuwägen. An dieser Stelle sei der Vergleich mit den Studiengebühren gestattet. Für viele Bildungspolitiker sind sie ein eher kleineres Übel und von der Höhe im internationalen Vergleich eher niedrig. Tatsächlich lassen sich tausende potenzieller Studierender von diesen Gebühren vom Studium abschrecken, wie jüngste Erhebungen belegen.
Immobilienexperten befürchten durch die Grunderwerbssteuer einen ähnlichen Effekt. Der erhöhte Steuersatz wird in der Masse nämlich vor allem die Häuslebauer treffen. Dabei ist im Zuge der Finanzkrise die Finanzierung eines Eigenheimes auch ohne zusätzliche Steuererhöhung schwerer denn je. Die vorgeschlagene Steuererhöhung wäre ein weiterer Kostenposten, mit dem die zukünftigen Hausbesitzer kalkulieren müssen. Umgekehrt sagen Baufinanzierer, dass eine Finanzierung, die sich von Mehrkosten von wenigen Tausend Euro aus dem Tritt bringen lässt, ohnehin nicht viel wert ist. Dennoch möchte ich davor warnen, durch eine leichtfertige Steuererhöhung, die im Grunde genommen nichts anderes als eine negative Eigenheimzulage ist, die Planung vieler Eigenheime in Schleswig-Holstein zu gefährden.
Dass sich Haus und Grund negativ zu den anstehenden Änderungen in Hamburg geäußert hat, stört mich dabei weniger als die Stellungnahme des Deutschen Siedlerbundes. Hinzu kommt, dass sich eine Neu-Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbssteuer laut Mieterbund ebenfalls auf die Mieten auswirken wird.
Wir sollten also einmal durchrechnen, wie viele Betroffene es gibt und wie viele Käufer Grundstücke für den Bau ihres Hauses erwerben. All die anderen, die Grundstücke zu gewerblichen Zwecke kaufen, um beispielsweise das Firmengrundstück zu erweitern oder eine neue Firma zu gründen, können mit steigenden Kosten ganz anders umgehen – bis hin zu der Möglichkeit, die Kosten auf den Käufer ihrer Waren oder Dienstleistungen umzulegen.
Wir sollten daher nicht einfach den Stadtstaaten Berlin und Hamburg nacheifern, sondern die Situation im Flächenland Schleswig-Holstein durchrechnen. Der SSW könnte sich vorstellen, die Erhöhung des Steuersatzes auf gewerbliche Nutzer zu beschränken oder Grenzwerte zu verwenden, ab denen ein höherer Steuersatz fällig wird. Andererseits wollen wir keineswegs, dass das deutsche Steuersystem, das ohnehin weltweit das Komplizierteste ist, noch unübersichtlicher machen.