Pressemitteilung · 24.11.2010 Grüne und SSW reichen Gesetzesentwurf zum Wahlrecht ein
Presseinformation der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SSW im Landtag Schleswig-Holstein
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SSW haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlgesetzes eingereicht. Die beiden Landtagsfraktionen schlagen vor, die Zahl der Landtagswahlkreise künftig von 40 auf 27 zu reduzieren, um eine Vergrößerung des Parlaments zu vermeiden. Außerdem fordern Grüne und SSW, dass Überhangmandate künftig voll ausgeglichen werden und dass bei der Mandatsverteilung statt dem D‘Hondtschen Zählverfahren die Methode Sainte Laguë-Schepers angewendet wird, um das Wahlergebnis möglichst genau in Landtagsmandate umzusetzen.
„Leider mussten wir in den bisherigen Verhandlungen des Ältestenrats feststellen, dass die großen Fraktionen kein ausreichendes Interesse daran haben, den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Die Situation nach der Landtagswahl 2009 hat gezeigt, dass wir ein neues Wahlrecht brauchen, das so genau wie möglich das Wahlergebnis in Landtagsmandate übersetzt, ohne dass der Landtag dadurch wieder weit über die Zielgröße 69 Mandate hinauswächst. Deshalb haben wir für die kommende Beratung im Landtag einen eigenen Entwurf eingebracht, der dem Verfassungsgerichtsurteil gerecht wird“, erläutert die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk.
Der innenpolitische Sprecher der Grünen Fraktion, Thorsten Fürter ergänzt: In Zeiten, in denen überall das Sparen gepredigt wird, dürfen wir uns keinen aufgeblähten Landtag leisten. Wir vertrauen weiterhin auf die Einsicht der anderen Fraktionen. Die Politik gäbe ein trauriges Bild ab, wenn die Entscheidung des Verfassungsgerichtes einfach ausgehebelt würde.
Verantwortlich:
Für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Dr. Jörg Nickel
Stellv. Pressesprecher
Tel.: 0431/988-1503
Für die
SSW-Fraktion
Lars Bethge
Pressesprecher
Tel.: 0431/988-1383