Rede · 29.04.2016 In Anbetracht des Urteils sollte die CDU jetzt mal kleinere Brötchen backen

Flemming Meyer zu TOP 27 + 32 + 43 - Planung der A20 fortführen – Situation des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Elbquerung ist ein gutes Signal für die A20 und damit auch für Schleswig-Holstein und den gesamten Norden. Die meisten Klagen wurden abgewiesen. Damit wurde ein großer juristischer Brocken aus dem Weg geräumt und der Weg für die A20 ist damit frei. Zwar wurde auch geurteilt, dass es Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der Frage zum Gewässerschutz gibt, aber dieser Fehler ist heilbar. Durch ein ergänzendes Verfahren mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung kann dieser Fehler behoben werden. Und glauben sie mir, dieser Fehler wird behoben.

Unterm Strich ist es als Erfolg zu verzeichnen, dass wir Klarheit in Sachen Weiterbau der A20 haben. Die Linienführung wurde in Gänze bestätigt und damit können wir mit der A20 weiterplanen wie bisher. 

Dieses Urteil bestätigt uns aber auch in unserer Auffassung, dass wir gute und hochqualifizierte Planer beim Landesbetrieb haben. Dies möchte ich gerne lobend erwähnen, denn die Schelte, der die Planer gerade in den letzten Monaten ausgesetzt waren, ist mit dem Urteil wie ein Kartenhaus zusammengefallen. Nach Auffassung des SSW entbehrt die Forderung der CDU die Planungsstruktur zu ändern, dem Landesbetrieb die Planungsaufgaben zu entziehen und die Planungen für Bundes- und Landesstraßen in eine Gesellschaft zu übertragen jeglicher Grundlage. Angesichts der Komplexität bei den Planungsverfahren, hat das Urteil, aus unserer Sicht, die hohe Qualität der Planungen bestätigt und damit auch die sehr gute Arbeit der Planer. Der Minister lag mit seinem Anspruch „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ absolut richtig. In Anbetracht des Urteils, sollte die CDU jetzt mal kleinere Brötchen backen. Zumal wir unsere Erfahrungen gemacht haben und wissen wozu es führen kann, wenn die planerische Verantwortung in die politische Verantwortung der CDU fällt.

Ein weiteres Störfeuer in Bezug auf die A20, das diese Woche aufgeflammt ist, kommt aus dem Bundesumweltamt. Die Forderung auf den Weiterbau der A20 nahezu kompletten zu verzichten und entsprechend aus dem Bundesverkehrswegeplan zu streichen, ist so nicht nachvollziehbar. 

Natürlich stellt der Bau von Autobahnen einen Eingriff dar und es ist aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch zu sehen. Das ist klar. Aber die A20 mit der westlichen Elbquerung ist kein Projekt, das gestern vom Himmel und dann in den Bundesverkehrswegeplan gefallen. Solche Forderungen jetzt aufzustellen sind nach Auffassung des SSW haltlos. Zudem möchte ich auch hier deutlich sagen, das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass die naturschutzfachlichen Belange bei den Planungen entsprechend berücksichtigt wurden. Das Urteil ist keine politische Entscheidung, sondern eine höchstrichterliche Abwägung und Rechtsprechung. Daher dürfte das vom Tisch sein. Aber ärgerlich war es trotzdem.

Unterm Strich bleibt jetzt festzustellen: Das größte Ost-West-Verkehrsprojekt der Deutschen Einheit kann jetzt fortgesetzt werden. Dies ist nicht nur für den Norddeutschen Raum von Bedeutung, es hat auch eine europäische Dimension. Die westliche Elbquerung wird für den Skandinavien-Verkehr – ob von der Jütlandrute oder über den Fehmarn Belt – die Umgehung Hamburgs ermöglichen und den Verkehr ins Ruhrgebiet und in das süd-westliche Europa erheblich erleichtern. Daher kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man diese Woche auch in Dänemark gespannt nach Leipzig geblickt hat und sich über das Urteil freut.

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