Rede · 13.12.2019 Keine einzige Kita in Schleswig-Holstein bietet „Original Play“ an

Dieser Antrag ist völlig überflüssig

Flemming Meyer zu TOP 27 - Umfassenden Kinderschutz sicherstellen – „Original Play“ verbieten (Drs. 19/1858)

Ich könnte es kurz machen: „Original Play“ hat in Kitas in Schleswig-Holstein nichts zu suchen. Ein vorbeugendes Verbot wäre also durchaus denkbar. So einfach ist das aber nicht mit dem vorliegenden Antrag.

Ich lade Sie darum zu einem Gedankenspiel ein. Tauschen wir einmal „Original Play“ mit dem Wort „Gewalt“ aus. Dann hätte der Antrag folgenden Titel: Umfassenden Kinderschutz sicherstellen – Gewalt verbieten. Niemand wird sich gegen so einen Antrag aussprechen. 
So ein Antrag würde aber auch gar nicht erst gestellt werden, denn er ist vollkommen  überflüssig. Bereits jetzt ist jegliche Gewalt, vor allem gegen Kinder, gesetzlich verboten. Verstöße werden von Polizei und Staatsanwaltschaft streng verfolgt. Ein Verbot von Gewalt durch den Landtag ist also völlig unnötig.  
Genauso verhält es sich mit dem Antrag Verbot von „Original Play“. Die antragsstellende Fraktion weiß bereits seit Mitte November, dass keine einzige Kita in Schleswig-Holstein „Original Play“ anbietet. So beantwortete die Landesregierung nämlich die entsprechende Kleine Anfrage; und das schon im November. Es gibt in Schleswig-Holstein kein „Original Play“, und deswegen kann es auch kein Problem mit dem Kinderschutz geben, wie die Antragsüberschrift behauptet. Der Antrag ist also überflüssig. Das sehen die Antragssteller wohl ähnlich, denn in der Begründung geht es auch um den gesetzlichen Schutz gegen „Original Play“. Es wird darauf verwiesen, dass bereits strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen haben sich also bereits als angemessen und brauchbar erwiesen; und das auch ohne ausdrückliches Verbot.

Warum trotzdem die Forderung nach einem Verbot von „Original Play“? Sollen etwa die Träger auf dieses Problem aufmerksam gemacht werden, dass Pädophile unter dem Deckmantel eines vermeintlichen pädagogischen Ansatzes, Kinder sexualisierter Gewalt antun könnten? Ich denke nicht, denn die Landesregierung hat diese Informierung bereits erledigt. Das Landesjugendamt hatte unverzüglich nach den Fernsehberichten über „Original Play“ die Verantwortlichen für die Aufsicht in den Kreisen und die Träger über die Gefahren dieses Rangelspiels informiert. Das war im Oktober und November. Die  antragsstellende Fraktion kann das aus den Antworten auf eine Kleine Anfrage entnehmen, die sie übrigens selbst gestellt hat.

Darüber hinaus weiß ich, dass Träger von Kindergärten und Krippen sehr sensibel mit dem Thema sexualisierter Gewalt umgehen. Gerade durch vereinzelte Fälle von sexualisierter Gewalt haben die Träger ihre Fortbildung in diesem Bereich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Auch die Eltern schauen sehr genau hin. Kein Akteur ist also auf eine Landtagsfraktion angewiesen, die sie auf die Gefahren von „Original Play“ hinweist. 


Damit ist klar, dass wir es also wieder einmal mit einem altbekannten Vorgehen zu tun haben. Der antragstellenden Fraktion geht es nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Landtagen darum, Panik zu schüren und sich selbst dabei als Heilsbringer zu inszenieren. Leider fällt das im Bereich der Pädagogik immer mal wieder auf fruchtbaren Boden. Eltern sind schnell verängstigt, weil sie das Beste für ihren Nachwuchs wollen. Manche Eltern-Whatsapp-Gruppen sind nach dem Fernsehbericht regelrecht explodiert. Gerüchte und Mutmaßungen machten die Runde. Misstrauen und Panik sind aber in einem pädagogischen Bereich nicht besonders förderlich.

Ich sehe es ausdrücklich als unsere Aufgabe an, Missstände anzusprechen aber eben auch dort, wo keine sind, diese nicht herbei zu fabulieren. Wir dürfen die Realität nicht aus dem Auge verlieren und wir müssen Eltern Ängste nehmen. Darum noch einmal: alle Verantwortlichen setzen sich dafür ein, dass „Original Play“  nicht in die Kitas kommt. Jetzt nicht und auch nicht in Zukunft. 

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