Rede · 27.09.2012 Kinderschutz in Schleswig-Holstein weiter stärken, Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Schleswig-Holstein

Der Kinderschutz wird hier im Land nicht nur über alle Fraktionsgrenzen hinweg sondern auch auf kommunaler Ebene sehr ernst genommen. Die Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins beim Landeskinderschutzgesetz und die Aufnahme der Kinderrechte in unsere Verfassung zeigen es deutlich. Darüber, dass der Schutz von Kindern eine sehr wichtige gemeinsame Aufgabe der Kommunen, des Landes und des Bundes ist, sind wir uns hoffentlich alle einig. Und es sollte auch allen klar sein, dass wir uns nicht mit den bis heute geschaffenen Strukturen zufrieden geben können. Auch wenn sie im Vergleich noch so gut sein mögen, wollen und müssen wir weiter an dieser Aufgabe dran bleiben.

Wir sehen den Kinderschutz auch deshalb als Daueraufgabe, weil sich leider immer wieder zeigt, dass eben nicht alle Eltern in der Lage dazu sind, ihren Kindern das zu geben, was sie brauchen. Die Gesellschaft und damit auch das Land hat eindeutig eine Mitverantwortung für das Wohl der Kinder und Jugendlichen. Dieser Verantwortung wollen wir gerecht werden. Und wir wollen den Kinderschutz nicht zuletzt deshalb weiter stärken, weil die Nachfrage nach den verschiedenen Angeboten weiter steigt. Wir müssen ganz einfach feststellen, dass der Bedarf groß ist und auch bleiben wird. Aus diesem Grund ist für uns völlig klar, dass die vorhandenen Strukturen weiter ausgebaut und diese „frühen Hilfen“ lokal und regional vernetzt werden müssen.

Im Gegensatz zur Vorgängerregierung steht für uns aber eins fest: Es kann nicht bei der bloßen Vernetzung der im Kinderschutz tätigen Akteure bleiben. Auch wenn unter anderem die Erfahrungen mit dem Programm „Schutzengel für Schleswig-Holstein“ gezeigt haben, dass eine Vernetzung sinnvoll ist, muss ich klar sagen, dass dies nicht ausreicht. Ein wirklich effektiver Kinderschutz braucht weitergehende Maßnahmen. Statt sporadischer Beratung müssen wir uns auf konkrete Hilfen für Kinder und ihre Eltern konzentrieren und eine systematische Sozialarbeit ermöglichen. Und in meinen Augen ist es besonders wichtig, dass wir kommunale Projekte und Unterstützungssysteme, beispielsweise im Bereich der Frühförderung, weiterhin verlässlich unterstützen.

Diese konkreten Maßnahmen wollen wir unter anderem im Rahmen der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung „Bundesinitiative Netzwerke Früher Hilfen und Familienhebammen“ weiter voranbringen. Auf diesem Weg können wir die unterschiedlichen Hilfsangebote für Kinder und Eltern spürbar stärken. Sie alle wissen, dass der Bund hierfür bis 2015 177 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Natürlich wollen wir hier keine Zeit verlieren. Doch vor allem wollen wir sicherstellen, dass die Hilfen auch wirklich bei den gefährdeten Kindern ankommen. Durch die in Kürze vorliegenden Fördergrundsätze und die umfassende Information der Kommunen und Träger sind wir hier aus Sicht des SSW auf dem richtigen Weg.

Einen in diesem Zusammenhang sehr wichtigen Punkt greift auch die CDU in ihrem Antrag zur Umsetzung des Kinderschutzgesetzes auf. Die Ausbildung, Qualifizierung und Finanzierung von Familienhebammen. Denn die Begleitungs- und Unterstützungsarbeit, die durch diese zusätzlich qualifizierten Hebammen geleistet wird, ist enorm wertvoll. Sie sind es, die die Probleme vor Ort erkennen und entsprechende Angebote im Rahmen der Frühen Hilfen überhaupt erst vermitteln können. Dass auch ihre Arbeit mit der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung in Schleswig-Holstein gestärkt wird, freut uns sehr. Unser Ziel ist und bleibt es, ein flächendeckendes Netz von Familienhebammen zu schaffen.

Wir sagen aber auch, dass es neben dieser Maßnahme wichtig ist, die Arbeit des Kinderschutzbundes, der Kinderschutzzentren oder der Familienbildungsstätten im Land zu unterstützen. Hier wird ein genauso wichtiger Beitrag für einen wirklich effektiven Kinderschutz geleistet. Und weil aus Sicht des SSW alle Kinder ein Recht auf eine gesunde Entwicklung haben, wollen und müssen wir in Zukunft auch diese Angebote stärken.


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