Pressemitteilung · 10.02.2003 Land soll die Genehmigung von Windkraftanlagen, die höher als 100 Meter sind, landesplanerisch regeln
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 15/2470) des SSW-Abgeordneten Lars Harms teilte die Landesregierung mit, dass sie keine Notwendigkeit sehe die Genehmigung von Windkraftanlagen, die höher als 100 Meter sind, neu zu regeln. Bisher sind in den Regionalplänen für die Windenergienutzung eine Höhenbeschränkung auf 100 Meter als planerisch Grundsatz formuliert. Ausnahmen sind aber durch Änderung der Bauleitplanung in den Gemeinden möglich. Dazu sagte Lars Harms:
Angesichts der Tatsache, dass durch Repowering der Windmühlen viele Windkraftanlagen an Land über 100 Meter hoch werden könnten, kann es nicht angehen, dass es alleine den Kommunen vor Ort überlassen bleibt, ob solche Anlagen gebaut werden können oder nicht, ohne dass hierfür von Landesseite festgelegt wird, an welchen landesplanerischen und wissenschaftlichen Kriterien sich die Gemeinden halten sollen. Der SSW fordert daher, dass die Landesregierung auf dem Verordnungswege in Zukunft festlegt, wann Windkraftanlagen, die höher als 100 Meter sind, künftig auch an Land genehmigt werden können. Wir brauchen klare und einfache Regeln, die zum einen auf mögliche betroffene Bürgerinnen und Bürger Rücksicht nehmen und zum anderen aber auch unter den gegebenen Umständen Windkraftanlagen mit mehr als 100 Meter Höhe zulassen. Dies muss landesplanerisch schnell geregelt werden. Ansonsten trägt die Landesregierung den Streit über das Für und Wider von Windenergie wieder in die einzelnen Gemeinden. Das kann nicht gewollt sein, so Lars Harms.