Rede · 30.01.2008 Landeswahlgesetz(Frauenquote)

Schon bei der ersten Lesung zur Änderung des Wahlgesetzes wurde deutlich, dass wir uns in der Bestandsaufnahme alle einig sind: Es ist ein Trauerspiel, dass die Frauenquote in den deutschen Parlamenten fast 90 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts immer noch so niedrig ist.

Damit hörte aber auch schon die Einigkeit auf, denn Kernpunkt der Debatte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ist ja das Wie und nicht das Was. - Strittig ist also weiterhin die Frage, wie das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am politischen Leben unserer Gesellschaft am ehesten verwirklicht werden kann. Zumindest nehme ich für den SSW in Anspruch, dass dies unser Ziel ist. Ich sage es so deutlich, um allen  Missverständnissen vorzubeugen – auch dem Missverständnis, dass es dabei nur einen grünen Weg gibt.

Die Quotierung per Wahlgesetz ist eine scheinbar simple Lösung für dieses Problem, sagte ich bei der ersten Lesung. Ob es auch eine gute Lösung ist, wage ich nach wie vor zu bezweifeln. Denn hinter diesem Vorschlag liegt der Gedankengang, dass Frauen lediglich deshalb nicht in den Parlamenten sitzen, weil ihnen die Männer im Weg stehen. Wenn die Quote gesetzlich vorgeschrieben ist, dann löst sich das Problem von selbst.

Wie gesagt, das ist zu einfach. Denn wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass weniger Frauen als Männer bereit sind, sich überhaupt innerhalb einer Partei um einen Listenplatz zu bewerben. Vielen erscheinen die politische Kultur, das Klima in den Parteien, die Sitzungsformen und der Zeitdruck nicht besonders attraktiv. Viele Frauen engagieren sich daher lieber in so genannten NGO’s, wo es einen konkreten Zusammenhang zwischen Zielsetzung und Aktion gibt – wo die Menschen und nicht die Strukturen im Mittelpunkt stehen. – Soll heißen: Politik muss ein attraktiver Arbeitsplatz für Frauen sein und dies ist eine weitaus schwierigere Aufgabe, die nicht nur mathematisch durch eine Quotierung gelöst werden kann.

Seit der ersten Lesung hat es – wie bei Gesetzentwürfen üblich – eine Anhörung des zuständigen Ausschusses gegeben. – Eine schriftliche, während die mündliche in abgeänderter Form als öffentliche Podiumsdiskussion des Landesfrauenrates stattfand. Auch, wenn sich weder die Positionen der angehörten Verbände noch die der Parteien durch diese Anhörungen änderten, haben sie dazu geführt, dass alle Argumente – wieder einmal - auf den Tisch gekommen sind. Die Uneinigkeit bleibt, sie findet aber nunmehr auf einem höheren Niveau statt, könnte man also sagen. Daher Lob an den Landesfrauenrat, dass er sich in diese Debatte um Frauen und Politik eingeklinkt hat.

Auf zwei Aspekte möchte ich etwas holzschnittartig eingehen: Zum einen kam in der Anhörung eine rechtliche Beurteilung des Grünen-Vorstoßes zum Ausdruck. Hier krachten bildlich gesprochen zwei Welten aufeinander. Während  Professor Rupert Scholz unter der Überschrift „Grundsatz der Gleichheit des Wahlrechts“ jede geschlechtsspezifische Differenzierung  als verfassungswidrig zurück wies, führten der Wissenschaftliche Dienst des Landtages und der Deutsche Juristinnenbund umgekehrt aus, dass der grüne Gesetzentwurf nicht nur rechtlich einwandfrei, sondern auch angemessen sei. Man kann also so vorgehen, wie von Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen. Und eine ganze Reihe von Ländern – insbesondere außerhalb Europas – sind in den letzten Jahren ja auch diesen Weg gegangen.

Zum anderen gab es in den Stellungnahmen der angehörten Frauenverbände die klare inhaltlich Position, dass etwas geschehen muss, damit Frauen in der Politik besser gefördert werden. Sie weisen darauf hin, dass grundsätzlich jede Initiative zu begrüßen ist, die sich das Ziel gesetzt hat, die grundgesetzlich verbriefte Gleichstellung von Männern und Frauen weiter voranzutreiben. Ihnen geht es also weniger um eine Analyse der vorliegenden Wahlgesetzänderung, sondern um die Sache an sich.

Der SSW teilt die rechtlichen Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf nicht. Ich meine, der Wissenschaftliche Dienst überzeugend dargelegt, dass eine Frauenquote im Wahlgesetz rechtlich gesehen ein gangbarer Weg ist. Aus Sicht des SSW muss inhaltlich zu dem Grünen-Vorschlag Stellung bezogen werden. Deshalb sage ich zum wiederholten Male, dass ich vom Ansinnen der Grünen, den anderen Parteien einen innerparteilichen Reformprozess per Gesetz vorzuschreiben, nichts halte. Eine nachhaltige Verbesserung der demokratischen Beteiligung der Frauen in Schleswig-Holstein erreicht man nicht mit dem Diktat des Landeswahlgesetzes, sondern nur, indem die Parteien – und ich sage wieder: allen voran die CDU – sich dieser Diskussion wirklich stellen. Das ist ein steiniger Weg, aber auch der nachhaltigere. Dass es keine wirkliche Abkürzung gibt, zeigt schon die Tatsache, dass in Deutschland der Anteil der Frauen mit Direktmandaten wesentlich geringer ist als derjenige, der über die Liste gewählt wurde.

Für die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, dem Landtag diese Wahlgesetzänderung zu unterbreiten, scheinen die Beispiele Spanien und Norwegen eine wesentliche Rolle gespielt zu haben. Mag sein, dass Spanien als Modell für eine gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote geltend gemacht werden kann. Norwegen kann es ganz sicher nicht. Dort operiert man auch mit Frauenquoten, aber eben nicht im Wahlgesetz. Dreh- und Angelpunkt der norwegischen Gleichstellungspolitik ist nämlich die Veränderung im gesellschaftlichen Raum und der politische Diskurs.

Die Entwicklung in unseren nördlichen Nachbarländern zeigt uns mit anderen Worten, wie wichtig der gesellschaftliche Diskurs ist. Dazu gehört auch der politische Wettbewerb der Parteien. Wenn Parteien meinen, dass sie diese Debatten ohne die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am politischen Geschehen in den Parlamenten führen können, dann muss auch das diskutiert und in Frage gestellt werden, damit sich die Wählerinnen und Wähler – wenn sie es denn wollen – auch gegen diese Parteien entscheiden können.


 

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