Pressemitteilung · 17.04.2013 Marschbahn: Bahnbeschäftigte profitieren vom Tariftreuegesetz
Die im Herbst erfolgende Neuausschreibung der Marschbahn wird voraussichtlich erstmals nach dem neuen Tariftreuegesetz abgewickelt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:
Die Beschäftigten der Marschbahn zwischen Westerland und Hamburg werden voraussichtlich die ersten Profiteure des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes der rot-grün-blauen Regierungskoalition sein.
Im Herbst 2013 ist eine Neuausschreibung der zurzeit von der Nord-Ostsee-Bahn betriebenen Bahnstrecke geplant.
Am 1. August soll das neue Tariftreuegesetz in Kraft treten und wird somit beim Vergabeverfahren für die Marschbahn Anwendung finden. Für die NOB-Beschäftigten auf der Strecke bedeutet dies sowohl Arbeitsplatzgarantie als auch Tarifschutz – unabhängig von einem eventuellen Betreiberwechsel.
Nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz sind die Bieter im Vergabeverfahren nämlich dazu verpflichtet, alle Beschäftigten zum ortsüblichen Tariflohn zu übernehmen.
Dies ist nur eines von vielen noch folgenden und konkreten Beispielen dafür, dass ein Tariftreuegesetz für Schleswig-Holstein gut für die Arbeitnehmer in Schleswig-Holstein und deshalb auch der richtige Weg ist.