Pressemitteilung · 15.11.1999 Mehr Friesisch, Dänisch, Plattdeutsch und Romanes in Radio und Fernsehen gefordert

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben sich die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anke Spoorendonk, und Lars Harms, Nr. 2 auf der SSW-Landesliste und Vorstandsmitglied der "Foriining for nationale Friiske", dafür ausgesprochen, die Medien Schleswig-Holsteins für die Regional- bzw. Minderheitensprachen des Landes stärker in die Pflicht zu nehmen.

Seit dem 1. 1. 1999 sei die Europäische Charta für Regional- bzw. Minderheitensprachen in Deutschland in Kraft. Die Hörfunk- und Fernsehsituation der von der Charta anerkannten Regional- bzw. Minderheitensprachen Friesisch, Dänisch, Niederdeutsch (Plattdeutsch) und Romanes (die Sprache der Sinti und Roma) in Schleswig-Holstein sei sehr unterschiedlich, aber insgesamt alles andere als befriedigend, so Spoorendonk.

Lars Harms verwies auf die wesentlich bessere Mediensituation für die meisten Minderheitensprachen in anderen europäischen Ländern. Die sorbischen Minderheit in Brandenburg und Sachsen sei in den Medien ebenfalls viel besser vertreten. Während die ca. 15.000 Niedersorben in Brandenburg täglich eine Stunde Radio-Sendungen und wöchentlich eine halbe Stunde Fernsehen im öffentlich-rechtlichen ORB (Ostdeutscher Rundfunk Brandenburg) in ihrer Sprache hätten, sende der NDR-Hörfunk für die ca. 10.000 Sprachfriesen nur drei Minuten wöchentlich. Im europäischen Vergleich sei der NDR damit das Schlusslicht.

Spoorendonk und Harms kritisierten weiter, dass die Sprache der 5.000 bis 6.000 deutschen Sinti und Roma in Schleswig-Holstein - das Romanes - bisher überhaupt nicht in den Medien des Landes zu hören sei. Der Landesverband der deutschen Sinti und Roma setze sich ausdrücklich dafür ein, doch nur in Berlin gebe es alle zwei Wochen Romanes-Sendungen im Hörfunk.

Dänisch komme in den schleswig-holsteinischen Medien nur sehr unzureichend vor und auch das Niederdeutsche habe nur einen sehr untergeordneten Stellenwert in den Medien, ergänzten Harms und Spoorendonk ihre Ausführungen.

Dem SSW gehe es mit seiner Initiative nicht nur um die Betonung der kulturellen Vielfalt Schleswig-Holsteins, sondern auch um geeignete Rahmenbedingungen, damit Menschen ihre Identität bewahren könnten.

Da die Medien diese Situation nicht von sich aus verbesserten, sei eine gesetzliche Regelung nötig, die zunächst den öffentlich-rechtlichen NDR und danach die privaten Radio- und Fernsehsender Schleswig-Holsteins verpflichte, die Regional- bzw. Minderheitensprachen des Landes angemessen zu berücksichtigen. Dabei seien die berechtigten Interessen der Sender hinsichtlich Pressefreiheit und Ökonomie zu beachten, weshalb vom öffentlich-rechtlichen NDR sicherlich deutlich längere Sendezeiten in den Regional- bzw. Minderheitensprachen zu erwarten seien als von den Privaten.

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