Rede · 27.09.2001 Modellversuch A7

Der erste Gedanke, der mir bei dem Antrag durch den Kopf schoss war: „Sind eigentlich Landtagsabgeordnete mit eigenem Fahrer auch schon Fahrgemeinschaften?“ Aber Scherz beiseite. Der Antrag macht ja eines deutlich. Die Kapazitätsgrenzen unserer Hauptmagistrale A 7 sind teilweise schon erreicht und wir können davon ausgehen, dass sich das Problem eher noch verschärfen wird.

Im Antrag wird nun vorgeschlagen, für eine bestimmte Gruppe in bestimmten Zeiträumen eine besondere Regelung einzuführen. Nämlich; es soll ein Modellversuch durchgeführt werden, in dem der Standstreifen der A7 zu Hauptverkehrszeiten für Fahrgemeinschaften freigegeben wird. Ich persönlich habe das Gefühl, dass eine solche Sonderregelung zur Verwirrung der Autofahrer beitragen und so zu weiteren Gefahren führen könnte. Eine solche Regelung wird vermehrt zu Fehlverhalten führen, deren Auswirkungen wir nur sehr schwer einschätzen können.

Außerdem glaube ich nicht, dass der typische deutsche Autofahrer sich daran halten wird, dass die Freigabe nur für Fahrgemeinschaften gilt. Das Ganze ist darüber hinaus auch durch die Polizei unkontrollierbar, was der von mir zitierte typische deutsche Autofahrer auch sehr schnell erkennen wird. Davon ganz abgesehen, hat die Polizei auch andere Sorgen.

Erfahrungen aus dem Ausland mit ähnlichen Modellen bekräftigen diese Annahme. So gab es in den Niederlanden einen Versuch bei dem auf einer Autobahnstrecke der Mittelstreifen ausgebaut und für Fahrgemeinschaften sowie Busse freigegeben wurde. Nach einiger Zeit wurde dieser Versuch jedoch wieder beendet u.a. weil viele Autofahrer diese Regelungen missbrauchten, zum Beispiel indem sie mit Gummipuppen durch die Gegend fuhren. Glücklich ist, wer eine im Schrank stehen hat.

Die Verstopfung der Autobahnen sind nicht ein Problem, dass nur Pendler betrifft, sondern die verstopften Autobahnen sind ein generelles Strukturproblem. Nun könnte man sagen: „Dann baut die Autobahnen aus!“ Aber so leicht ist das nicht. Nicht nur das Geld fehlt an allen Ecken und Enden, sondern hierbei handelt es sich auch um Eingriffe in die Natur, die wohlüberlegt sein müssen. Und bevor man Autobahnen ausbaut oder erweitert, ist es in der Tat richtig, sich Gedanken zu machen, wie man zumindest die Probleme von heute pragmatisch lösen kann.

Bevor wir aber die Standspur, die im übrigen in Notfällen eine wichtige Funktion hat, zeitweise nur für bestimmte Gruppen öffnen, sollten wir darüber nachdenken, ob es möglich ist, die A 7 in bestimmten Bereichen dreispurig auszuweisen und dafür den Standstreifen zu nutzen. Dies geht selbstverständlich nur, wenn man die Geschwindigkeit auf diesen Streckenabschnitten dementsprechend begrenzt.

Eine solche Lösung hätte möglicherweise den Vorteil, dass wir weniger Staus und stockende Verkehre bekommen, ohne dass man groß investieren müsste. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung könnte man die Gefahren, die sich aufgrund eines Verzichts auf einen Standstreifen ergeben, zumindest minimieren.

Eine ähnliche Lösung ist ja vor kurzem auf schleswig-holsteinischem Gebiet im Hamburger Randbereich eingeführt worden. Laut Angaben des Verkehrsministeriums hat sich diese Regelung, die nur für die zusätzlichen Belastungen in der Sommerzeit galt, bewährt.

Auf jeden Fall glaube ich nicht, dass es so glücklich wäre, wenn wir den Standstreifen der A7 nur für Fahrgemeinschaften öffnen würden.

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