Rede · 26.08.2011 Mutter-/Vater-Kind Kuren in Schleswig-Holstein
Für den Erwachsenen in einer Familie, der für die Versorgung der Kinder zuständig ist, egal ob Vater oder Mutter, können schon einmal 16 Stunden-Tage zusammen kommen. Ruhepausen zum Auftanken oder um eine hartnäckige Krankheit richtig auszukurieren, gibt es nicht. So können sich wie in einer Spirale gesundheitliche Störungen verstärken, vor allem, wenn psychische und soziale Probleme dazu kommen. Eine gezielte Therapie außerhalb der gewohnten Umgebung, Gespräche mit Gleichgesinnten und Angebote für die Kleinen können diese Spirale durchbrechen helfen. Besser gesagt, könnten. Denn die Krankenkassen verweigern die Pflichtleistung der Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren. Das Wettbewerbsstärkungsgesetz hatte 2007 die Krankenkassen ausdrücklich zur verstärkten Prävention verpflichtet und genau darum Mutter- bzw. Vater-Kind Kuren zur Pflichtleistung gemacht. Die Kuren sind nämlich durchaus kein bezahlter Urlaub, wie manchmal zu hören ist, sondern dort werden zielgerichtet für unterschiedliche Maßnahmen angewendet: Physiotherapie, psychosoziale Betreuung und nicht zuletzt medizinische Behandlung.
Die Krankenkassen ignorieren das Gesetz und lehnen fast routinemäßig die Erst-Anträge ab; jede Krankenkassen nach ihrem eigenen Belieben, so dass wir inzwischen nicht nur ein Präventionsdefizit haben, sondern darüber hinaus ein massives Gerechtigkeitsproblem. Das hat sogar den Bundesrechnungshof auf den Plan gerufen, der laut Presseberichten die Willkür der Kassen kritisiert hat.
Die Kassen verweigern also ihren Mitgliedern eine Pflichtleistung. Und das hat Folgen.
Zuerst für die Familien: Sie werden zu Bittstellern gemacht. Ohne Prävention, die bei den Kuren im Vordergrund steht, potenzieren sich aber deren Probleme. Die steigenden Ausgaben bei der Jugendhilfe sind ein alarmierender Indikator, dass etwas schief läuft. Die Jugendhilfe muss einspringen, weil sich die betroffenen Familien regelrecht festgefahren haben. Ohne externe Hilfe kommen sie nicht mehr aus ihrer Sackgasse. Das ist nicht nur teuer, sondern für die Familie eine Belastung, die durch rechtzeitige Prävention vermeidbar gewesen wäre.
Die Verweigerungshaltung der Kassen hat aber auch Folgen für alle Institutionen, die mit den Kindern aus diesem Familien zu tun haben. Wir haben es also mit einem klassischen Verschiebebahnhof zu tun: was die Kureinrichtungen nicht leisten, müssen die Pädagogen in Kitas und Schulen leisten. Probleme werden nicht aus der Welt geschaffen, bloß weil sich die Krankenkassen weigern, ihrer Pflicht nachzukommen.
Zum Schluss möchte ich auch etwas zu den Einrichtungen sagen: seit November ist das Mutter-Kind-Kurheim der ADS in Rantum geschlossen – und wird es auch noch eine Weile bleiben. Haus Remmer in Langballig ist nach monatelanger Stilllegung wieder geöffnet, aber mit unsicherer Zukunft. Im Louise-Schröder-Heim der AWO haben im letzten Jahr fünf Prozent weniger Mütter eine Kur gemacht. Das Müttergenesungswerk verzeichnet bis zu 35 Prozent weniger Auslastung gegenüber 2008. Bleiben die Krankenkassen bei ihrer Haltung, sieht es nicht gut aus für die Einrichtungen und die Arbeitsplätze.
Der Landtag kann nicht viel mehr ausrichten als an die Kassen zu appellieren. Die staatlichen Aufsichtsgremien dagegen müssen umgehend tätig werden, damit die Krankenkassen ihre Verweigerungshaltung aufgeben.