Rede · 08.10.2010 Neufassung des Glücksspielstaatsvertrages

Für den SSW möchte ich eines gleich zu Beginn festhalten: Die enormen Einnahmen aus dem Glücksspiel sind völlig zu Recht zweckgebunden und müssen insbesondere für die Bereiche Suchtprävention und Spielerschutz verwendet werden. An diesem Grundsatz darf aus unserer Sicht nicht gerüttelt werden, auch wenn der Druck von Seiten der privaten Anbieter auf die Politik noch so stark ist. Eine Freigabe des Glücksspielmonopols, wie von CDU und FDP angestrebt, birgt erhebliche und zum Teil kaum absehbare Risiken. Der SSW siedelt das Allgemeinwohl in jedem Fall höher an, als die Gewinnmöglichkeiten der privaten Anbieter in einem liberalisierten Glücksspielmarkt.

Ich teile die Auffassung der Antrag stellenden SPD, nach der das Urteil des Europäischen Gerichtshofes keinesfalls bedeutet, dass das staatliche Glücksspielmonopol nun gekippt und der Weg für den Einstieg gewinnorientierter Privater frei ist. Das Urteil gibt uns vielmehr den Auftrag, die wesentlichen Ziele der Suchtbekämpfung, des Spieler- und Verbraucherschutzes und der Betrugsvorbeugung nachdrücklicher zu verfolgen. Der geltende Staatsvertrag gibt ja mit der Schaffung von Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung das übergeordnete Ziel vor. Dies ist im Sinne eines konsequenten Spielerschutzes, dient dem Allgemeinwohl und rechtfertigt, sofern es denn ehrgeiziger verfolgt wird als bisher, auch weiterhin das staatliche Glücksspielmonopol.

Der uns vorliegende CDU-FDP-Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag trägt leider eindeutig die Handschrift der Glücksspiellobby und ist aus unserer Sicht völlig ungenügend: Werbebeschränkungen für das Glücksspiel sollen gelockert, der Vertrieb von Online-Casinospielen durch Private zugelassen und das Internetverbot gänzlich aufgehoben werden. Dies sind nur einige Beispiele, die deutlich belegen, welch geringeren Stellenwert die Suchtprävention und der konsequente Spielerschutz in diesem Entwurf hat. Dabei ist gerade für den Aspekt der Suchtbekämpfung doch völlig eindeutig, dass eine Ausweitung des Angebots auch ein erhöhtes Suchtpotential für eine wachsende Zahl von Menschen birgt.

Auch wir erkennen die Tatsache an, dass es ein natürliches Spielbedürfnis der Bevölkerung gibt und dieses in geordnete Bahnen gelenkt werden muss. In einer Ausweitung des Angebots und einem erleichterten Zugang sehen wir aber ganz sicher nicht den richtigen Weg. Geht es nach CDU und FDP, wird die Verfügbarkeit und damit auch eine beliebige Spielfrequenz und Einsatzhöhe für ein Onlinespiel künftig sogar über das Handy oder den Computer im stillen Kämmerlein möglich. Ich halte es für naiv und sehr gefährlich, zu glauben, dass dies zu einem effektiven Spielerschutz beiträgt. Denn sowohl Spielfrequenz als auch Einsatzhöhe sind maßgebliche Faktoren für die Entstehung von Spielsucht. Hier müssen schärfere Vorgaben gemacht werden und eigentlich müssten diese Anbieter durch Abgaben ebenfalls für die Umsetzung der übergeordneten Ziele herangezogen werden.

Ein ganz wesentlicher Bereich, der unserer Meinung nach über den Glücksspielstaatsvertrag geregelt werden sollte, ist das so genannte kleine Spiel an Geldspielautomaten. Denn es macht mehr als ein Drittel der rund 3,4 Milliarden Euro Gesamteinnahmen aus dem Glücksspiel aus, bietet dabei das nachweislich höchste Suchtpotenzial und ist bisher dennoch nur in Spielbanken einer wirksamen Regulierung unterworfen. Wenn wir es also ernst meinen mit dem Spielerschutz, muss hier angesetzt und etwas verändert werden. Eine Regelung über das Gewerberecht und die Spielverordnung allein, greift ganz offensichtlich zu kurz.

Für den Bereich der Sportwetten, der ja im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag häufig diskutiert wird, gilt, dass dieser auch weiterhin in staatlicher Hand verbleiben muss. Eine Kommerzialisierung, wie sie von CDU und FDP angestrebt wird, sorgt zwar für höhere Umsätze und Gewinne bei privaten Anbietern. Aber sie birgt eben auch erhebliche finanzielle Risiken und Unsicherheiten für die Aufgabenwahrnehmung im kulturellen und sozialen Bereich, sowie für die Förderung des Breitensports, die ja aus den Einnahmen finanziert werden. Eine solche Entwicklung kann der SSW jedenfalls ganz sicher nicht mittragen.

Der vorgelegte Entwurf muss nach unserer Auffassung dringend überarbeitet werden. Der bestehende Staatsvertrag läuft ja erst Ende 2011 aus, so dass durchaus die Zeit bleibt, um uns im zuständigen Ausschuss intensiv mit den Details einer Neufassung auseinanderzusetzen.

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