Rede · 18.10.2000 Oberflächenwasserentnahmeabgabe

Wer heutzutage Ressourcen der Allgemeinheit nutzen kann, der kann auch damit rechnen, dass er mit einer Abgabe für diese Nutzung belegt wird. Wir wissen, dass Betriebe in Schleswig-Holstein einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Nutzen des Oberflächenwassers ziehen, daher ist der SSW der Auffassung, dass sie für diesen Vorteil auch zu bezahlen haben. Eine Abgabe für die Nutzung einer Ressource ist kein Sonderfall, das gibt es bereits für die Nutzung anderer Ressourcen. Auch wird bereits in anderen Bundesländern eine Oberflächenwasserabgabe erhoben und im Vergleich liegt Schleswig-Holstein mit der Höhe von 1,5 Pfennig pro Kubikmeter Wasser noch günstig.
Die Unternehmen die es betrifft - und das sind die, die über das Maß des sogenannten Gemein-gebrauchs die Ressource Wasser nutzen - haben direkte Einflußmöglichkeiten auf die Höhe der Ab-gabe, indem sie sparsamer mit dem Oberflächenwasser umgehen. So gibt es beispielsweise neue Techniken für die Wiederverwendung des Wassers in geschlossenen Kühlkreisläufen in Kraftwerken, die durchaus zur Senkung der Abgabe beitragen können.
Rund 99 % der Abgabe werden durch die Stromproduzierenden Unternehmen aufgebracht werden müssen. Eine gleichartige, teilweise im Betrag um das 2–3-fache höhere Abgabe hat die Stromun-ternehmen in anderen Bundesländern nicht in den Ruin getrieben und das wird in Schleswig-Holstein nicht anders sein.

Für die voraussichtlich 11 Betriebe die verbleiben und das restliche eine Prozent aufbringen müssen, für sie ist dies sicherlich kein Vergnügen, aber angesichts der Entlastungen durch das Steuerreformgesetz auf Bundesebene durchaus tragbar. Darüber hinaus gibt es eine Bagatellgrenze von 5000 DM, die kleine und mittlere Unternehmen Abgabenfrei stellen. Unter anderem werden dadurch auch keine landwirtschaftlichen Betriebe belastet.
Nach Auffassung des SSW ist die Landesregierung durchaus sorgsam mit dem Instrument der Oberflächenwasserabgabe umgegangen. Sollten trotzdem noch Defizite in der Umsetzung bestehen, sollten wir diese in den kommenden Wochen ausräumen.
Soviel zu den ökonomischen Auswirkungen des Gesetzes.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Oberflächenwasserabgabe ist die ökologische Auswirkung, die hinter der Abgabe steht. So sind die Hälfte der Einnahmen für Aufgaben des Schutzes und der Entwicklung der Oberflächengewässer und der von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete zu nutzen. Das heißt, der Verbrauch und der Gebrauch des Öko-Haushalts wird mit einer Abgabe versehen und die Erlöse werden zum Teil wieder für ökologische Projekte genutzt. Das ist durchaus begrüßenswert.
Es wäre meiner Ansicht nach zweckmäßig gewesen, wenn die gesamten Einnahmen ökologischen Maßnahmen und Projekten zugeflossen wäre, aber da das Land auf Steuereinnahmen aufgrund der Steuerreform, die auch den Unternehmen zugute kommt, verzichten muss, ist es durchaus vertretbar, dass diese Einnahmeausfälle zumindest zu einem Teil wieder ausgeglichen werden.

Gleichwohl besteht bei den Unternehmen ein Anreiz zum Sparen und die Möglichkeit des Einflusses auf die Höhe der Abgabe. Dies wird auch deutlich daran, dass die veranschlagte Höhe der Einnahmen aus dieser Abgabe im Haushaltsplan auf 46 Mio. Mark festgesetzt wurde, obwohl man nach ersten Schätzungen eigentlich mit bis zu 62 Mio. Mark rechnen könnte. Von Seiten der Landesregierung wird also schon von Anfang an von möglichen Sparbemühungen der Betroffenen ausgegangen. Das zeigt deutlich, dass diese Art der Steuerung des Verbrauchs der Ressource Wasser funktioniert.

Somit gilt es nicht nur die ökonomischen Auswirkungen für das Land Schleswig-Holstein zu betrachten, sondern auch die ökologischen Auswirkungen hinsichtlich der Steuerung des Verbrauchs zu betrachten. In Berücksichtigung dieser beiden Komponenten sieht der SSW den Gesetzentwurf positiv.

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