Rede · 14.12.2018 Organisierter anonymer Tierhandel muss gesetzlich verboten werden
Flemming Meyer zu TOP 33 - Tiere vor Missbrauch schützen: Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln (Drs. 19/1116)
„Vordringlich geht es dabei natürlich um den Schutz der Tiere. Nachrangig geht es aber auch darum, die Käufer vor möglichen Betrügereien zu schützen.“
(Nr. 276-2018) Wer sich näher mit dem Thema Online-Handel mit Tieren befasst, der stößt bei der Recherche schnell auf Begriffe wie „Gebährmaschinen“, „Vermehrerhunde“ oder „Welpen-Mafia“. Allein diese Begriffe machen deutlich, womit wir es ursächlich in dem vorliegenden Antrag zu tun haben. Es geht um Missbrauch von Tieren, um Tierquälerei und einem organisierten anonymen Handel mit Tieren und ich sage ganz klar: Solche Geschäftspraktiken müssen gesetzlich verboten werden.
Von der Politik wurde dieses Thema bereits in anderen EU-Ländern aufgegriffen – Beispielsweise Österreich oder England. Dort wurden entsprechende politische Initiativen auf den Weg gebracht beziehungsweise umgesetzt. Das Tierschutzgesetz in Österreich hat in diesem Jahr einen Passus hinzubekommen – §8a Absatz 2 –der das Inverkehrbringen von Tieren sowie den Internet-Verkauf von Tieren regelt. Mit diesem neuen Passus wird klargestellt was verboten beziehungsweise was erlaubt ist. Und auch der britische Umweltminister beabsichtigt ein Gesetz auf den Weg zu bringen das den Verkauf und den Handel mit Hunden und Katzen regeln soll.
Die SPD hat hier einen Antrag eingebracht, der im ersten Moment nach einem Nischen-Thema aussieht. Doch die genannten Beispiele verdeutlichen die Dimension dieser Problematik. Darum ist es gut und richtig, dass wir uns hier im Landtag mit dem Thema befassen.
Auch Tierschutzorganisationen hier in Deutschland machen bereits seit längerem auf das Problem aufmerksam und fordern klare Regelungen für Online-Verkaufsbörsen. Das wäre durchaus ein erster Schritt, aber ich glaube nicht, dass das letztendlich ausreicht, um dem Problem Herr zu werden. Der vorliegende Antrag der SPD geht weiter und nennt darüber hinaus Maßnahmen, die meines Erachtens durchaus sinnvoll sind. Wir sollten ernsthaft anstreben, hierbei zu umfänglichen und nachhaltigen aber vor allem zu transparenten Lösungen zu kommen. Vordringlich geht es dabei natürlich um den Schutz der Tiere.
Nachrangig geht es aber auch darum, die Käufer vor möglichen Betrügereien zu schützen. Denn häufig sind die angebotenen Tiere aufgrund der unsachgemäßen Handhabung verwahrlost und sogar krank. So dass die neuen Tierbesitzer kaum Freude an dem Tier haben und diese teilweise sogar von ihren Leiden erlöst werden müssen.
Daher wäre es neben den angestrebten politischen und rechtlichen Maßnahmen sinnvoll, mit Kampagnen auf das Problem und auf die Missstände aufmerksam zu machen. Nur so kann es gelingen den Produzenten, den Fahrern und den Händlern dieser Tiere weiter den Boden für ihr Handeln zu entziehen. Entsprechende Hinweise über die Haltungs-Bedingungen und Vorgehensweisen der vermeintlichen Züchter und Händler wären dabei durchaus hilfreich.
Wir würden es begrüßen, wenn wir den Antrag im Ausschuss näher beraten und es wäre ein gutes Signal an den Bund, wenn es uns gelingen könnte, hier einen parteiübergreifenden Konsens zu erzielen.