Rede · 29.02.2008 Privatisierung der Spielbanken in Schleswig-Holstein
Anfang Januar 2007 haben wir uns zuletzt im Schleswig-Holsteinischen Landtag mit einer Änderung des Spielbankengesetzes befasst. Damals beschloss das Plenum parteiübergreifend eine Änderung der Spielbankabgabe. Die Spielbankabgabe wurde von 80 auf 50% gesenkt und dazu wurde eine neue Zusatzabgabe von 30% beschlossen. Diese Regelung gab es bereits in den meisten Bundesländern. Das Ziel war zum einen zusätzliche Einnahmen für Land und Kommunen zu bekommen und zum anderen, dass den Spielbanken einen Ausgleich für den 2006 erfolgten Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung ihrer Spielumsätze gegeben wurde.
Angesichts der Tatsache, dass dieser Gesetzentwurf bereits Anfang 2005 von der Landesregierung eingebracht wurde und dass er im letzten Jahr von allen Parteien beschlossen wurde, wundert uns der heute vorliegende Antrag der FDP schon. Denn die FDP fordert, dass die Landesregierung, die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine vollständige Privatisierung der Schleswig-Holsteinischen Spielbanken jetzt schaffen soll. Das ist natürlich das gute Recht der FDP, aber ich frage mich schon, wieso sie das nicht bei der Änderung des Spielbankengesetzes im letzten Jahr auf die Tagesordnung gesetzt hat.
Seit 1995 gibt es ein Spielbankengesetz in Schleswig-Holstein. Ein wesentlicher Eckpunkt dieses Gesetzes war und ist es, dass die Spielbanken in Schleswig-Holstein nur durch Unternehmen betrieben werden dürfen, die sich völlig oder überwiegend in öffentlicher Hand befinden oder öffentlicher Kontrolle unterliegen. Die fünf Spielbanken des Landes werden von der Spielbank Schleswig-Holstein GmbH betrieben, die der HSH Nordbank als Rechtsnachfolgerin der Schleswig-Holsteinischen Landesbank zu 100% gehört.
Hintergrund dieser Regelung ist – genau wie beim Lotto – die Erwartung, dass dadurch die öffentliche Kontrolle besser gewährleistet ist und dass die Bevölkerung vor dem mit der Spielleidenschaft verbundenen Gefahren geschützt wird. Daher ist auch ein Teil der Einnahmen der Spielbankabgabe zweckgebunden und wird für gemeinnützige Zwecke verwenden, zum Beispiel für Suchtprävention bei Spielsüchtigen.
Natürlich gibt es genau wie beim Staatsvertrag zum Glückspielwesen die Diskussion, ob dieses noch zeitgemäß ist und ob nicht auch private Spielanbieter das gleiche leisten können. Auch der Landesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen empfohlen, dass die Landesregierung prüft, ob der generelle Ausschluss privater Konzessionsbewerber aufzuheben ist. Die Position des SSW zum Staatsvertrag zum Glückspielwesen ist bekannt, und es ist auch kein Geheimnis, dass wir grundsätzlich einer Privatisierung der Spielbanken ebenfalls skeptisch gegenüberstehen.
Die Forderung der FDP müsste aber auf große Zustimmung bei der CDU stoßen, da ein ähnlicher Vorschlag in 2003 von der damaligen Oppositionspartei gestellt wurde. Damals wurde das Ansinnen einer Privatisierung unter anderem mit der Begründung abgelehnt, dass die laufenden Konzessionen für die Spielbanken nicht widerrufen werden könnten und dass die ersten Konzessionen erst in 10 Jahren – also in 2013 – auslaufen würden. Dies war jedenfalls die Aussage des Kollegen Puls, laut Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses am 3. Dezember 2003. Wenn das stimmt, gilt dieses ja wohl auch heute noch.
Weiter stellt sich für aber auch die Frage, was eigentlich mit den Spielbanken passiert, wenn die HSH Nordbank eines nicht so fernen Tages vielleicht privatisiert wird. Das sind also alles Fragen, die wir im Ausschuss besprechen sollten und die der SSW beantwortet haben möchte, bevor wir uns endgültig festlegen.