Rede · 12.12.1996 Qualitätssicherung sozialer Dienstleistungen

Wir vom SSW sind der Ansicht, daß eine Qualitätskontrolle im Bereich der sozialen Dienstleistungen wünschenswert ist. Wir sehen auch die Notwendigkeit, bei allen Aktivitäten im sozialen Bereich wirtschaftliche Kriterien neben anderen Bedingungen verstärkt zu beachten. Deshalb können wir den ersten beiden Abschnitten des SPD-Antrages bedenkenlos zu stimmen.

Was die Neuordnung der Finanzierung der sozialen Dienste betrifft, finden wir den SPD-Vorstoß allerdings etwas voreilig. Die Arbeiterwohlfahrt, von der ein gewichtiger Anstoß zu dieser Debatte stammt, weist in ihrer Stellungnahme zu den Leistungsverträgen zu Recht darauf hin, daß solche Reformen nur in einem längerfristigen Prozeß realisiert werden können. Wir meinen, daß am Anfang eines solchen Prozesses eine gut vorbereitete und breit geführte Diskussion stehen muß. Alle Betroffenen müssen sich äußern können, und die Politikerinnen und Politiker sollten ihren Auftrag zur Willensbildung umfassend nutzen. Es ist unumstritten, daß eine Reform der Finanzierung sozialer Dienste überfällig ist, und auf den ersten Blick scheinen die Leistungsverträge und die übrigen Neuregelungen eine attraktive Alternative zu sein. Wir brauchen aber eine wohlüberlegte, ausgeglichene Reform, mit der das Land, die Kreise und die Kommunen einerseits und die Träger andererseits leben können. Wir haben nicht genug Wissen über die Auswirkungen solcher Leistungsverträge. Es ist uns vor allem auch wichtig, die Auswirkungen neuer Modelle auf die Prüfungsrechte des Landes abzuklären. Deshalb beantragen wir die Überweisung der Drucksache 14/396 in den Sozialausschuß.

Auch der Forderung, daß die Trägervielfalt im Zuge der Modernisierung sozialer Dienstleistungen erhalten werden soll, können wir nicht bedingungslos zustimmen. Bei der Verteilung der mittlerweile doch recht begrenzten Mittel des Landes müssen die Bedürfnisse der Betroffenen das zentrale Bewertungskriterium sein und bleiben. Das heißt aber eben auch, daß die Interessen der Träger nicht immer hundertprozentig berücksichtigt werden können.
In Verbindung mit der Reform muß auch die Frage zulässig sein, ob es örtlich eine Überversorgung mit bestimmten sozialen Dienstleistungen gibt. Mancherorts gibt es Mehrfachangebote, weil mehrere Träger die gleiche Dienstleistung erbringen. In manchen dieser Fälle - und dieses gilt insbesondere bei Beratungseinrichtungen - erscheint diese Mehrfachpräsenz nicht unbedingt erforderlich zu sein. Ich weiß daß es zu simpel wäre, jetzt generell davon auszugehen, daß diese Leistungen einfach überflüssig sind. Anderseits ist aber auch die Frage legitim, ob das Angebot eines Trägers vielleicht ausreicht, oder ob eine lokale Zusammenarbeit der Träger möglich ist.
Es ist sicher wünschenswert eine groß Vielfalt von Angeboten zu haben. Aber der Grundsatz der Trägervielfalt darf sich nicht lähmend auf eine Modernisierung der sozialen Dienstleistungsbereiches auswirken. In Zeiten, in denen wir manche Angebote wegen Geldmangels beschneiden müssen, muß der Bedarf wichtiger sein als die Trägervielfalt. Ich glaube nicht, daß neue Finanzierungstechniken allein jenes Maß an Wirtschaftlichkeit bringen, daß wir zu erreichen gezwungen sind. Deshalb müssen in der Diskussion auch solche unangenehmen Fragen gestattet sein.

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