Rede · 27.05.2003 Sozialhilfeausgaben in Schleswig-Holstein
Der Antrag der CDU ist interessant: Wir sollen die Landesregierung auffordern, festzustellen, ob die Sozialhilfeausgaben wirklich nur schwachen und bedürftigen Menschen zu gute kommen. Vor diesem Hintergrund erkläre ich gerne der CDU, wer überhaupt berechtigt ist, Sozialhilfe zu erhalten.
Nach dem Bundessozialhilfegesetz - also einem Bundesgesetz - unterteilt sich die Sozialhilfe in zwei Hilfearten nämlich der Hilfe in besonderen Lebenslagen und Hilfe zum Lebensunterhalt. Hilfe in besonderen Lebenslagen erhalten verschiedene Personengruppen zum Beispiel Kranke, Behinderte, Pflegebedürftige und alte Menschen, soweit ihnen nicht zugemutet werden kann, sich aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen zu helfen.
Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, wer seinen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder vollständig aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen kann. Dabei darf Sozialhilfe nur an Menschen gegeben werden, die sich nicht selbst helfen können und auch nicht Hilfe von Dritten erhalten können.
Genau aus diesem Grunde überprüfen die Kreise und kreisfreien Städte genau, ob ein Antragsteller nicht zunächst von anderer Stelle Hilfe erhalten kann. Dies machen diese Behörden, weil es dem gesetzlichen Auftrag entspricht, aber auch, weil die Träger der Sozialhilfe ein massives Interesse haben, gerade keine Hilfe zahlen zu müssen. Wie vielleicht auch im Kreis Plön bekannt, müssen die Kommunen nämlich die Kosten der Sozialhilfe tragen.
Es besteht deshalb schon ein großes Eigeninteresse, die Daten und Angaben der Antragsteller auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Einige Kommunen haben sogar inzwischen Sachbearbeiter, die vor Ort genau überprüfen, ob eventuelle Ansprüche berechtigt sind.
Darüber hinaus haben die Kreise und kreisfreien Städte eigene Rechnungsprüfungsämter, die sich gerade mit dem Bereich der Sozialhilfe beschäftigen und dort alles prüfen und gegebenenfalls monieren. In einigen Sozialämter sitzen sogar Rechnungsprüfer gleich mit im Sozialamt.
Zuständig sind in Schleswig-Holstein die Kreise mit den ihnen angehörenden Kommunen und die kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgaben des örtlichen und überörtlichen Trägers der Sozialhilfe wahr. Und ganz entscheidend : sie entscheiden in eigener Verantwortung im Einzelfall. Wie ernst zum Beispiel die kreisfreien Städte die Prüfung der Ansprüche der Sozialhilfeempfängern nehmen, haben wir jüngst in der Stadt Flensburg gesehen, wo es einen Konflikt zwischen der Verwaltung und den sozialen Organisationen gab. Die Vertreter der Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger waren der Auffassung, dass die Verwaltung die Auszahlung der Sozialhilfe viel zu restriktiv handhabt.
Dieses Beispiel zeigt aus meiner Sicht, dass die Sozialhilfe nicht nach Gutdünken ausbezahlt wird, sondern an diejenigen gezahlt wird, die laut Gesetz Hilfe erwarten können. Will man das ändern, muss man ehrlicherweise die gesetzlichen Bedingungen für den Erhalt der Sozialhilfe auf Bundesebene ändern. Auch hinsichtlich der Pflicht zur Gegenleistung von Sozialhilfeempfängern verstehe ich die Forderung der CDU nicht. Bereits heute erhalten viele Sozialhilfeempfänger nur die Sozialhilfe, wenn sie bereit sind eine Gegenleistung in Form von Arbeit zu leisten.
Die CDU verlangt nunmehr, dass das Land die gesamten Sozialhilfeausgaben überprüft: warum ist nicht nachvollziehbar. Die CDU vertritt in anderem Zusammenhang folgende Thesen: es findet zuviel Bürokratie statt und das Land mischt sich zuviel in die Angelegenheiten der Kommunen und Kreise. In diesem Antrag verlangen sie genau das Gegenteil.
Darüber hinaus haben wir bei der Diskussion über die Kommunalreform gehört, dass gerade die CDU erklärte, die Gemeinden ordnen ihre Aufgaben so gut, das die vom SSW vorgebrachten Argument gegen die Kleinteiligkeit der jetzigen Kommunalstruktur nicht richtig sind; weil gerade vor Ort die Aufgaben effizient und gut erledigt werden können. Warum soll also gerade in diesem Bereich eine Kontrolle durch das Land sinnvoll sein. Anscheinend traut die CDU ihren eigenen Worten nicht.
Deshalb ist auch der letzte Absatz des Antrages nicht nachvollziehbar. Nach diesem Vorschlag sollen die Einsparungen transparent dargestellt werden, koordiniert und honoriert werden. Die Transparenz wird bereits heute durch die Kommunen dargestellt, da es sich erheblich auf die marode Haushaltslage der Kommunen auswirkt.
Ich kann der CDU nur empfehlen die Haushaltsaufstellungen und Ergebnisse der Kommunen genau zu lesen, denn dort steht dieses bereits drin. Die Koordination wie vorgeschlagen, wird zu weiteren Erlassen und mehr Bürokratie in diesem Bereich führen und die Kommunen mit weiterer Arbeit bereichern. Auch die Honorierung dieser Aufgabe findet bereits statt, das die Kommunen Ausgaben nicht tätigen.
Also; insgesamt kann der SSW die einzelnen inhaltlichen Forderungen des Antrages nicht unterstützen. Aber auch generell passt uns die ganze Richtung des CDU-Antrages nicht. Denn der Antrag unterstellt zum einen, dass die Kommunen nicht ordnungsgemäß mit ihrem Geld umgehen und zum anderen - was noch viel schlimmer ist - dass viele Sozialhilfeempfänger diese Leistungen zu Unrecht erhalten. Ein solcher Populismus auf Stammtischniveau gehört - trotz beginnenden Landtagswahlkampf - nicht in die politische Auseinandersetzung.