Pressemitteilung · 02.03.2015 SSW-Frauen stellen das Sexualstrafrecht auf den Prüfstand
Reicht der bisherige Strafrechtsparagraf 177 aus, um Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen? Das SSW-Frauenforum will es genauer wissen und lädt zur Podiumsdiskussion am 9. März in Flensburg.
Es gibt verschiedene Fallkonstellationen, die nach Ansicht von Kritikern des geltenden Strafrechts bislang zu Unrecht nicht als Vergewaltigung im Sinne des Paragrafen 177 StGB erfasst werden.
Dies seien etwa Fälle, in denen der Täter dem Opfer zwar nicht mit Leib und Leben droht, dafür aber mit beruflichen Nachteilen oder vergleichbaren Repressalien. Zudem komme es vor, dass sich Frauen schlicht aus Furcht vor Gewalt nicht wehren oder sich aufgrund körperlicher oder geistiger Handicaps nicht wehren können.
Derartige strittige Fälle als auch die ausstehende Anpassung des deutschen Rechts an die Konvention des Europarates, die Istanbul-Konvention von 2011, gaben den Impuls für das politische Frauenforum des SSW die Debatte auch im Norden erneut zu entfachen.
Am 9. März Uhr wollen wir in Flensburg mit Experten aus verschiedenen Bereichen die Frage diskutieren „Ist der bisherige Strafrechtsparagraf 177 ausreichend, um Frauen vor sexueller Gewalt zu schützen?“.
Die Podiumsdiskussion beginnt um 19 Uhr im Flensborghus, Norderstr. 76, 24939 Flensburg.
Nach einem kulturellen Einstieg mit dem Tanzprojekt „Mein Körper gehört mir“ wird Justizministerin Anke Spoorendonk ein Impulsreferat zum Thema halten und damit den Auftakt zur Podiumsdiskussion geben.
Die Experten Ursel-Marie Thomsen vom Frauennotruf in Flensburg, Strafverteidiger Dr. Martin Schaar aus Kiel, die Juristin Kerstin Bartsch aus Kiel sowie ein Repräsentant der Polizei werden zu rechtlichen Fragen, weiteren Aspekten aus den jeweiligen Arbeitsbereichen und Perspektiven, im Sinne des Schutzes vor sexueller Gewalt, diskutieren.
Die Veranstaltung richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger und ist selbstverständlich kostenlos.