Pressemitteilung · 28.02.2019 SSW will Behindertenbeauftragte in Kreisen und Gemeinden verankern
Mit einem Gesetzentwurf will der SSW im Landtag Kreise und Gemeinden verpflichten, eigene Behindertenbeauftragte zu bestellen.
(Nr. 061/2019) Nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz soll die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigt und verhindert werden. Es sollen gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung hergestellt, gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden.
„Dies kann nur nachhaltig erreicht werden, wenn Menschen mit Behinderungen über eine feste Interessenvertretung verfügen, die regelmäßig in die politischen Entscheidungsprozesse einbezogen ist“, begründet der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms, seinen Gesetzentwurf.
Bisher geschehe diese Einbindung auf Basis von freiwilligen Beteiligungsmöglichkeiten. Das habe zwar dazu geführt, dass die kreisfreien Städte und einige Kreisen Behindertenbeauftragte bestellt hätten, so Harms. „In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden hingegen sieht es mit insgesamt gerade einmal 37 Behindertenbeauftragten sehr mau aus. Hier müssen wir als Land nachhelfen“, so Harms.
Der Gesetzentwurf des SSW sieht vor, Behindertenbeauftragte sowohl in der Gemeinde-, Amts- als auch in der Kreisordnung verpflichtend zu verankern. Amtsangehörigen Gemeinden soll die Möglichkeit eingeräumt werden, einen gemeinsamen Beauftragten auf Amtsebene zu bestellen. Der oder die Beauftragte für Menschen mit Behinderung soll ehrenamtlich tätig und an keine Weisungen gebunden sein.
Der finanzielle Aufwand für die Kommunen sei überschaubar, so Harms: „Inklusive Aufwandsentschädigung und Sachkosten ist mit monatlichen Ausgaben von maximal 500 Euro zu rechnen“.