Rede · 26.05.2004 Tätigkeitsbericht des ULD für das Jahr 2004
Ich danke dem ULD zunächst für seinen 26. Tätigkeitsbericht und insbesondere Dr. Bäumler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Bericht ist ausführlich und informativ.
Ich kann mich nach dem Durcharbeiten des Berichtes an dieser Stelle der Aussage in der Pressemitteilung anschließen: die permanenten Innovationen im Bereich der IT Technik bringen immer neue Gefahrenpotentiale hervor, deren Bewältigung stets aufs Neue geleistet werden muss. Genau dieses zeigt der Bericht auf und vieles mehr. Er weist auf die Gefahren der neuen Techniken hin, mit denen wir uns erst vertraut machen müssen, bevor wir uns dann mit diesen auseinanderzusetzen.
Da der Bericht sehr umfangreich ist, möchte ich mich in meiner Rede auf einige andere Teilaspekte beschränken.
Rasterfahndung: Außer Spesen nichts gewesen. Dieses Instrument zur Aufdeckung von so genannten Schläfern im Rahmen der Terrorismusbekämpfung hat sich eindeutig nicht bewährt. Wie wir bereits bei der Einführung dieses Gesetzes meinten, könnte die Rasterfahndung vielleicht ein Mittel sein, um weitere Terroranschläge zu verhindern. Im Jahr 2001 waren auch wir der Meinung, dass die aktuelle Lage zum damaligen Zeitpunkt eine präventive Rasterfahndung begründen könnte. Das Gesetz wurde aber auch angesichts des Eingriffs in die Rechte unbescholtener Bürger zeitlich befristet.
Es ergaben sich im Laufe dieser Maßnahme keine konkreten Verdachtsmomente in Schleswig-Holstein. Aus heutiger Sicht und Erfahrungen ergibt sich also, dass dieses Mittel überhaupt nicht geeignet ist. Und es gab ja von Anfang an rechtliche Bedenken bei der Rasterfahndung. Der Bericht weist ebenso wie die Vorgängerberichte darauf hin, dass die Untersuchung auch nicht ordnungsgemäß lief: das BKA führte die automatische Abgleichung von Daten ohne rechtliche Grundlagen durch.
Unsere Bedenken gegen diese Art der Fahndung sind nun auch nach unserer Ansicht durch das Ergebnis und die Art der Umsetzung der Rasterfahndung bestätigt worden. Sie bringt nichts, denn die präventiv- polizeiliche Fahndung hat keine Erkenntnisse erbracht. Daher ist nun zu überlegen, ob das Gesetz zum automatischen Datenabgleich nicht schon heute abgeschafft werden kann. Auch der bundesweite Fahndungsdruck durch die Rasterfahndung hat nach unserer Kenntnis zu keinen Erkenntnissen geführt, die man auch nicht anders hätte gewinnen können.
Für uns als SSW ergibt sich somit die Erkenntnis, dass die Hoffnungen eindeutig durch dieses Gesetz nicht erfüllt werden. Die Handlungen auf Bundesebene, wie sich aus diesem Bericht ergibt, sind fraglich und bedenklich und die Erfolgsaussicht, die angekündigt wurde, ist nicht erfüllt worden.
Im Weiteren geht der Bericht auch auf die Bemühungen auf Bundesebene ein, nun endlich auch für diese Ebene ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen. Gerade die positiven Erfahrungen in Schleswig- Holstein sollten der Bundesregierung und den Parteien Ansporn sein, hier nun endlich dies Gesetz für die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands zu schaffen. Die Bedenken gegen dieses Gesetz, die das Gesetz schon einmal scheitern ließen, werden gerade durch die tatsächliche Praxis im Umgang mit diesem Gesetz widerlegt.
Zum Abschluss möchte ich mich an dieser Stelle bei Herrn Dr. Bäumler persönlich für seine Arbeit und seinen Einsatz für Schleswig- Holstein bedanken. Sie, Herr Dr. Bäumler, haben seit 1992 immer wieder durch ihre Mahnungen und ihre Konzepte, aber auch durch ihr Abwägen im Rahmen von Verhältnismäßigkeit im Bereich des Datenschutzes dafür gesorgt, dass auf diesem Gebiet Schleswig- Holstein die erste Adresse ist. Herzlichen Dank für ihre Arbeit als unser Gleichgewichtsorgan.