Rede · 04.05.2006 Thermische Verwertung von Getreide

Aufgrund steigender Energiekosten bei den fossilen Energieträgern, gewinnt der Bereich der Bioenergie immer mehr an Bedeutung. In Schleswig-Holstein konnten wir dies gerade auf der Husumer Fachmesse „New Energy“ erleben. Dort war die Bioenergie ein Schwerpunkt der Messe. Unter diesem Aspekt ist auch die thermische Verwertung von Getreide zu betrachten und es ist begrüßenswert, dass die große Koalition auf diesem Gebiet jetzt einen Vorstoß wagt, zum einen auf Bundesebene und zum anderen für Kleinfeuerungsanlagen hier im Land.

Der Gedanke, Getreide für die thermische Verwertung zu nutzen ist jedoch nicht neu. So hat die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V. mit der damaligen Bundeslandwirtschaftministerin Künast bereits Mitte 2003 das Forschungs- und Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ auf den Weg gebracht. Das verfolgte Ziel war land- und forstwirtschaftliche Rohstoffe, die weder als Nahrungs- oder Futtermittel geeignet sind, einer stofflichen und energetischen Nutzung zuzuführen.
Die Ziele des Förderprogramms sind
-    Einen Beitrag für eine nachhaltige Rohstoff- und Energiebereitstellung zu leisten.
-    Die Umwelt durch Ressourcenschutz, besonders umweltverträgliche Produkte und CO2 – Emissionsverminderung zu entlasten.
-    Und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft sowie der vor- und nachgelagerten Bereiche zu stärken.

Im Rahmen dieses Forschungsprogramms wurde Ende 2004 auf dem Gelände der DEULA in Rendsburg eine 98 kW-Anlage errichtet. Insgesamt eine von 12 Anlagen bundesweit, in der Größenordnung unter 100 kW Feuerungswärmeleistung. Diese Größenordnung ist derzeit der Grenzwert für Kleinfeuerungsanlagen. Und aus diesem Grund werden diese kleinen und mittleren Feuerungsanlagen im Rahmen des Forschungsprogramms dafür genutzt, um Werte zu sammeln, inwieweit sich die nachwachsenden Rohstoffe – insbesondere Getreide und Stroh - für die thermische Verwertung eignen und in wieweit die geltenden Abgas-Emissionsgrenzwerte eingehalten werden können. Derartige wissenschaftliche Untersuchungen werden zur Zeit auch mit der Feuerungsanlage auf der DEULA durchgeführt. Anfänglich gab es noch Probleme bei der Verbrennung und somit mit den Emissionswerten. Doch mittlerweile hat man die technischen und praktischen Erkenntnisse darüber erlangt, wie die Emissionswerte eingehalten werden können. Dieses bundesweite Forschungsvorhaben dient letztendlich dafür, den Nachweis für die Genehmigungsfähigkeit für Feuerungsanlagen unter 100 kW zu erbringen, um dort Stroh und Getreide thermisch zu verwerten.

Für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen – also Anlagen unter 100 kW Feuerungswärmeleistung – gilt die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung. Diese lässt Getreide im Gegensatz zu Holz derzeit aber nicht als Regelbrennstoff zu, obwohl Getreide ähnlich gute Voraussetzungen wie Holzpellets aufweist. Daher begrüßen wir die Forderung des Antrages, Getreide als Regelbrennstoff in die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung aufzunehmen. Jedoch sollten wir uns hierbei im klaren darüber sein, dass dies nicht in absehbarer Zeit geschehen wird. Dies geht auch aus der Begründung des Antrages hervor. Daher ist es wichtig, dass in Schleswig-Holstein andere Wege eingeschlagen werden, um Getreide für die thermische Verwertung rechtlich nutzbar zu machen. Diese Möglichkeiten gibt es bereits und daher muss sie nicht erst von der Landesregierung geprüft werden. In mehreren Bundesländern – wie Beispielsweise in Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen – gibt es bereits die Möglichkeit über Ausnahmegenehmigungen Getreide energetisch zu verwerten. Hier kann die Landesregierung also bereits ihren rechtlichen Spielraum nutzen und eine Regelung für Ausnahmegenehmigungen schaffen. Im Rahmen dieser Ausnahmegenehmigungen kann die Landesregierung dann dafür sorgen, dass nur moderne Feuerungs- und Rauchgaseinrichtungstechniken genutzt werden, damit der Ausstoß von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickstoffoxiden möglichst gering gehalten wird.

Ebenso halten wir es für notwendig, dass in der Ausnahmegenehmigung deutlich darauf hingewiesen wird, dass nur heimisches Getreide thermisch verwertet werden darf, das für die menschliche Ernährung nicht geeignet ist – wie es auch aus dem Antrag hervorgeht. Hier darf nicht Tür und Tor geöffnet werden, für die Verbrennung von Brotgetreide, solange das Thema ethisch noch nicht zu Ende diskutiert ist.

Letztendlich geht es darum, Getreide als nachwachsenden Rohstoff anzuerkennen, weil Getreide gute Voraussetzungen für eine energetische Nutzung aufweist. Es verbrennt CO2-neutral und kann somit ein Teil der erneuerbaren Energien werden. Getreide hat den Vorteil, als regionaler Brennstoff, dass er wenig Umwelt- und Transportbelastungen aufweist und dass die Wertschöpfung in der Region bleibt. Damit würden wir ein weiteres energiewirtschaftliches Standbein für Landwirte schaffen.

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