Rede · 28.08.2003 Vorrang des Küstenschutzes

Den Vorrang für den Küstenschutz in bezug auf andere Nutzungen und Ansprüche, die gestellt werden, haben wir uns fast alle auf die Fahnen geschrieben. Ich glaube, bis auf die Grünen sind wir alle der Meinung, dass der Küstenschutz uneingeschränkt Vorrang vor anderen Ansprüchen und Nutzungen hat, weil das Leben und das Hab und Gut der Menschen hinter den Deichen uneingeschränkt geschützt werden muss. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum die CDU nun beantragt, geltende Gesetze entsprechend anzupassen, ohne dass sie hier auch konkrete Vorschläge vorlegt. Wir haben in unseren Gesetzen überall Passagen, die sich mit den Interessen des Küstenschutzes beschäftigen und in denen genau diese Interessen abgesichert werden.

Zum Beispiel ist im Nationalparkgesetz genauestens festgelegt, dass Maßnahmen des Küstenschutzes nicht eingeschränkt werden dürfen. Das heißt, dass man in einem Gesetz zum Schutz der Natur in der Nordsee, genau diesen Schutz der Natur dort einschränkt, wo der Küstenschutz berührt wird. Dem Küstenschutz wird somit ein Vorrang vor den Naturschutzinteressen eingeräumt. Weiter ist im Nationalparkgesetz geregelt, dass es das Ziel ist, Vorland zu erhalten und auszuweiten. Dies soll natürlich so naturgemäß wie möglich geschehen und selbstverständlich auch Küstenschutzaspekte berücksichtigen. Und genau dies erfolgt im Rahmen des Vorlandmanagementkonzepts, das von allen Seiten – vom Naturschutz und vom Küstenschutz – anerkannt ist. Auch hier gibt es keine Probleme, die durch neue Gesetzesbestimmungen geregelt werden müssten.

Das Landesnaturschutzgesetz wurde in dieser Wahlperiode mehrfach beraten. Am Anfang der Wahlperiode versuchten wir den Vorrang des Küstenschutzes dahingehend umzusetzen, dass für Küstenschutzmaßnahmen keine Ausgleichszahlungen mehr gezahlt werden sollten. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, haben diesen Antrag, vehement abgelehnt und sich damit gegen den Vorrang für den Küstenschutz ausgesprochen. Da stellt sich die Frage, was soll ihr Antrag? Sie haben ihre Chance gehabt, den Küstenschutz voranzubringen, und diese nicht genutzt. Jetzt müssen Sie mit der Kritik vor Ort leben.

Aber auch kürzlich haben wir das Landesnaturschutzgesetz beraten und uns bei der Novellierung dieses Gesetzes auch wieder Gedanken zum Küstenschutz gemacht. Auf Initiative des SSW und bei großem Entgegenkommen von Rot-Grün haben wir festgelegt, dass weiterhin die für den Küstenschutz zuständige Behörde sich um den Küstenschutz kümmert und dies nicht den Naturschutzbehörden überlassen wird. Dadurch kümmern sich auch in Zukunft die Küstenschutzfachleute um den Küstenschutz, ohne dabei aber die Interessen des Naturschutzes zu vergessen. Dieses Nebeneinander und Miteinander verschiedener Interessen ist der richtige Weg. Während sich alle Parteien im Landtag eingehend mit dem Entwurf zum Landesnaturschutzgesetz befasst haben und sich rechtzeitig in Form von Anträgen im Ausschuss beteiligt haben, hat die CDU zu diesem Zeitpunkt geschlafen und eben nichts für den Küstenschutz getan.

Die Beispiele des Nationalparkgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes sollen nur zeigen, wie konkret das schon umgesetzt wird oder auch in der politischen Beratung war, was die CDU jetzt noch einmal plakativ fordert. Bei den betreffenden Beratungen haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, allerdings friedlich und ruhig gepennt und manchmal sogar direkt gegen die Interessen des Küstenschutzes gearbeitet.
Vor diesem Hintergrund ist es dann schon dreist, in einem Antrag von der Landesregierung zu verlangen, sie möge sich doch einmal über entsprechende Änderungen zur Anpassung von Gesetzen Gedanken machen und ihr dafür eine Frist bis zum Jahresende zu setzen. Ihr habt dreieinhalb Jahre trotz vielfältiger Gelegenheiten nichts getan und wollt Euch jetzt immer noch die Arbeit von anderen abnehmen lassen.

Was jetzt in Zukunft im Bereich des Küstenschutzes ansteht, ist nicht die Schaffung von neuen Gesetzen, sondern die Berücksichtigung der Küstenschutzinteressen, wenn es um die Neustrukturierung der Verwaltung geht. Die Zukunft der ALR´s, und damit die des für Küstenschutz zuständigen ALR in Husum, ist in der Diskussion. Hier ist es wichtig, dass wir weiterhin eine besondere Behörde haben, die für den Küstenschutz zuständig ist und in der Küstenschutzfachleute tätig sind. Und eine solche Behörde muss die Möglichkeit bekommen, mit anderen Beteiligten – zum Beispiel den Wasser- und Bodenverbänden – zum Wohle des Küstenschutzes zusammenzuarbeiten. Hier lohnt es sich Energie hineinzustecken.
Der vorliegende Antrag hilft dem Küstenschutz überhaupt nicht. Placebos schützen uns nicht vor Sturmfluten, sondern nur Taten.

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