Rede · 23.09.2016 Wir begrüßen eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern

Lars Harms zu TOP 36 - Einsetzung eines Ausschusses für die Zusammenarbeit der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg

Die Skepsis des SSW gegenüber der Idee einer Länderfusion von Schleswig-Holstein und Hamburg ist hinlänglich bekannt. Doch klar dürfte auch sein, dass wir eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern begrüßen.

Aus der Präambel zur Verfassung des Landes Schleswig-Holstein geht unter anderem hervor, das Bestreben, die Zusammenarbeit der norddeutschen Länder zu vertiefen. Das ist durchaus vernünftig und nachvollziehbar und diesem Auftrag der Verfassung kommen wir nun mit dem vorliegenden Antrag nach. 

Aufgrund der geografischen Nähe und der bereits existierenden intensiven Kooperationen mit Hamburg ist es aus unserer Sicht sinnvoll, dass wir als Landtag die Zusammenarbeit mit der Hamburgischen Bürgerschaft weiter stärken wollen. Wir sind längst mit Hamburg in Teilen verwoben und blicken durchaus auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Partner im Süden. So gibt es bereits gemeinsame Tagungen verschiedener Fachausschüsse des Landtages mit dem jeweiligen Pendant der Bürgerschaft. Vorwiegend dann, wenn es um Themen geht, die beide Partner berühren. Anlass dafür bieten beispielsweise gemeinsam betriebene Einrichtungen oder Unternehmen. Aber auch in anderen Bereichen haben wir die Zusammenarbeit mit Hamburg ausgebaut, nennen möchte ich hier die Sicherungsverwahrung und die Therapieunterbringung im Justizbereich. Ich will hier nicht alles aufzählen, aber die Liste ist lang. Als Beispiele lassen sich die Verkehrspolitik, die Gesundheitswirtschaft oder umwelt- und energiepolitische Fragen nennen.

Ohne die Zusammenarbeit mit anderen norddeutschen Ländern schmälern zu wollen, wird deutlich, wie umfassend die bereits vorhandene Kooperation mit Hamburg ist. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer Ansatzpunkte für eine sinnvolle Verbreiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit. Auch der Abschlussbericht der Enquetekommission hat seinerzeit deutlich gemacht, dass es durchaus Kooperationspotential gibt. 

Dieses Potential auszuloten und gegebenenfalls zu vertiefen macht auch aus unserer Sicht Sinn. Die unterschiedlichen Kooperationen und Arbeitsteilungen sind und bleiben sinnvoll. Es spricht nach Auffassung des SSW absolut dafür, die gemeinsamen Stärken weiter auszubauen. Und wir als SSW sind Befürworter einer pragmatischen Zusammenarbeit. Wir brauchen hier keinen hemmenden Formalismus. 

Die Skepsis des SSW gegenüber der Idee einer Länderfusion von Schleswig-Holstein und Hamburg ist hinlänglich bekannt. Doch klar dürfte auch sein, dass wir eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern begrüßen. Denn ganz ohne Zweifel liegt in dieser Kooperation, neben jener mit den anderen norddeutschen Ländern und vor allem Dänemark, eine wesentliche strategische Perspektive für die Entwicklung unseres Landes.

Durch die Einsetzung eines ständigen Ausschusses hier im Landtag wird die Zusammenarbeit der beiden Länder institutionalisiert. Analog zu unserem Ausschuss setzt die Hamburgische Bürgerschaft einen ständigen Ausschuss für Zusammenarbeit beider Länder ein. Beide Ausschüsse tagen gemeinsam und entwickeln jeweils Beschlussvorschläge für die Fachausschüsse oder Parlamente ihrer jeweiligen Länder. 

Dieses Vorgehen vereinfacht nicht nur die politische Arbeit zwischen Schleswig-Holstein und Hamburg, vielmehr schaffen wir Transparenz und Verbessern die parlamentarische Kontrolle bei gemeinsamen Einrichtungen oder parlamentarischen Vorhaben. Nicht mehr und nicht weniger. 

Voraussetzung ist und bleibt aber, dass man die Interessen des Landes nicht aus dem Blick verliert und sich in den Verhandlungsergebnissen wiederfinden kann. Daher ist es richtig, wenn wir als Landesparlament mit der Hamburgischen Bürgerschaft auf Augenhöhe diskutieren, schließlich vertreten wir dort die Interessen unseres Landes. Und dafür sind wir schließlich in allererster Linie gewählt worden.

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