Rede · 24.01.2024 Wir wollen ein Dreieck aus ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit
„Als SSW haben wir immer gesagt, dass wir an der Schuldenbremse als verfassungsrechtliche Regelung an sich festhalten wollen, für eine durchdachte Reformierung aber grundsätzlich offen wären. Deswegen können wir uns vorstellen, dass wir die Schuldenbremsen-Regelung des Bundes übernehmen. Der Bund darf bis zu 0,35% des Bruttoinlandproduktes als Kredit aufnehmen. Das wäre umgerechnet auf Schleswig-Holstein eine Summe von rund 395 Millionen Euro. Wir würden eine solche Kreditaufnahme an eine feste Investitionsquote im Haushalt binden, sodass wir Sicherheit haben, dass unsere Infrastruktur nach und nach saniert wird, ohne den Landeshaushalt über Gebühr zu belasten.“
Lars Harms zu TOP 6+7+45 Haushaltsentwurf 2024 – 1. Lesung (Drs. 20/1700; 20/1701; 20/1680)
Der zweite schwarz-grüne Haushaltsentwurf liegt nun vor und das Haushaltsverfahren für das laufende Jahr 2024 ist angelaufen. Wie immer möchte ich an dieser Stelle zunächst einen herzlichen Dank an all diejenigen voranstellen, die im Rahmen dieses sehr eng getakteten Verfahrens mitarbeiten – insbesondere an das stets top organisierte Finanzausschussbüro-Team sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, die nun mit der Beantwortung all unserer Fragen zum Haushaltsentwurf befasst sind.
Ich möchte nun zunächst auf die allgemeine Haushaltslage eingehen und anschließend die größeren Linien und Schlagworte des Haushaltsentwurfes kommentieren.
Die allgemeine Haushaltslage ist ja nicht nur „nicht rosig“, sondern zunehmend angespannt. Rücklagen zu verwalten, Sondervermögen aufzubauen und eine Haushaltsnotlage zu deklarieren, um Notkredite aufnehmen zu können, ist durch das inzwischen viel zitierte Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2023 (2 BvF 1/22) deutlich schwieriger geworden. Die Nachwirkungen der verschiedenen großen Krisen aus den letzten Jahren wirken ja aber immer noch nach. Hinzu kommen hier bei uns in Schleswig-Holstein noch die verheerende Ostsee-Sturmflut vom vergangenen Spätherbst sowie unser gewaltiger Landes-Schuldenberg von inzwischen über 32 Milliarden Euro.
Ich habe für mich mal versucht, Parallelen zur damaligen HSH-Nordbank-Situation zu ziehen, aber selbst dieses finanzielle Desaster kommt nicht an die Herausforderungen heran, vor denen wir jetzt ganz konkret und in näherer Zukunft stehen – und das soll was heißen!
Dabei lässt sich insgesamt dennoch feststellen, dass dieser Haushalt 2024 noch mal ein Haushalt „zum Luft holen“ wird, sprich: Ja, die Lage ist ernst, aber mit einigen Kniffen sind allzu dramatische Kahlschläge ja vorerst noch mal abgewendet worden. Rücklagen konnten aufgelöst werden, Investitionen konnten zeitlich gestreckt werden, im Rahmen der Schuldenbremse konnten dennoch neue Schulden aufgenommen werden und durch einen entsprechenden Beschluss, der eine andauernde finanzielle Notlage in diesem Jahr für das Land feststellt, konnten sogar neue Notkreditmittel mobilisiert werden. Durch diese Kniffe mussten nur 100 Millionen Euro quer durch alle Häuser tatsächlich eingespart werden. Eine machbare Summe für unseren Landeshaushalt – allerdings kommt es dann natürlich umso mehr darauf an, wo konkret gespart wird. Daran lassen sich Prioritäten erkennen und daran muss sich diese Prioritätensetzung dann auch messen lassen.
Auch wir haben uns die dargelegten Zahlen und Optionen, damit umzugehen, angeschaut. Unsere Einschätzung lautet: Wir müssen uns auf das Brot- und Buttergeschäft konzentrieren. Wir müssen anerkennen, dass der Erhalt der staatlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur ein Wert an sich ist, auf den die Menschen sich verlassen können müssen und wollen. Auch das wäre ein Beitrag gegen die Bildung von Radikalismus!
Die tatsächlichen Spielräume für eigene politische Gestaltungsideen werden Jahr für Jahr enger. Das liegt natürlich auch daran, dass allein die Verpflichtungen aus einigen der größeren Posten des Haushaltes jedes Jahr automatisch weiter steigen, ohne dass wir darauf nennenswerten Einfluss haben: Zum einen geht es natürlich um die Personalkosten inklusive Pensionszahlungen. Diese machen inzwischen fast schon ein Drittel unseres jährlichen Landeshaushaltes aus. Dies sind Verpflichtungen aus vergangenen Jahren und Jahrzehnten, die uns nun einholen und die wir zu leisten haben. Die Menschen sollen ihr Geld erhalten, keine Frage! Für die Haushaltsaufstellung bedeutet dies jedoch, dass ein gutes Drittel schon mal weg ist.
Der zweite große und absolut notwendige Posten betrifft Investitionen, insbesondere den Sanierungs- und Investitionsstau in unsere Infrastruktur. Unsere Landesstraßen, Radwege, landeseigene Häfen und Gebäude, die Digitalisierung – die ganz grundlegende Infrastruktur, damit der Staat funktioniert. Hier spreche ich noch nicht mal von weitergehenden Klimaschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zur energiepolitischen Transformation. Nein, wir haben nach wie vor genug damit zu tun, unsere vorhandene Infrastruktur zu erhalten, sodass wir für große neue Projekte auch in naher Zukunft keine regulären finanziellen Mittel des Landes haben werden. Hier wäre vornehmlich der Bund gefragt, der ja auch die politischen Rahmenbedingungen hier setzt!
Es sei denn natürlich, man ist gewillt, massiv neue Schulden aufzunehmen. Diese politische Auffassung kann man vertreten, aber dann wird es schwierig bis unmöglich, gleichzeitig die grundlegende Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Und die Fragen nach Schuldenlast inklusive Zinsen, Generationengerechtigkeit und Verfassungsmäßigkeit kommen ja noch hinzu.
Wir haben bereits jetzt eine erdrückende Schuldenlast, die ja nicht besser wird – im Gegenteil: Wir kommen aus einer Niedrigzinsphase und der gerade erst kürzlich im Finanzausschuss vorgetragene Bericht zur Zinsentwicklung hat ja deutlich gemacht, dass wir uns auf höhere Zinsen und teurere Kredite einstellen müssen. Schon mit diesem Haushalt 2024 werden die Zinsausgaben um rund 150 Millionen Euro teurer. Gleichzeitig kennen einige hier von uns ja auch noch schlechtere Zeiten. Wer angesichts eines solchen Ausblicks nun sehr hohe neue Schulden aufnehmen möchte, muss sich bewusst machen, dass er den politischen Spielraum für künftige Generationen unheimlich eng macht.
Dennoch ist die Aufnahme von Krediten ja weiterhin möglich – wenn auch seit Mitte November letzten Jahres mit deutlich enger gefassten Voraussetzungen und Bestimmungen. Damit wären wir bei der finanziellen Notlage Schleswig-Holsteins. Als Begründung für den kurzfristigen Landtagsbeschluss Ende letzten Jahres wurde ja die Kombination aus den Corona-Nachwirkungen, den unabsehbaren Ukraine-Entwicklungen sowie den Sturmflut-Folgen formuliert. Dies ermöglicht der Landesregierung die Aufnahme neuer Notkreditgelder für 2024. Dies ist aus unserer Sicht nicht nur vertretbar, sondern zumindest in Teilen ja sogar notwendig; schließlich muss ja irgendwie zeitnah kompensiert werden, dass uns der Bund hier ziemlich im Regen stehen lässt. Nach langem Hinhalten wurden nun angesichts der Jahrhundert-Sturmflut rund 50 Millionen Euro aus GAK-Mitteln zugesagt; diese sind allerdings zu teilen mit Mecklenburg-Vorpommern und die Verausgabung kann eigentlich nur für Neubau- oder Verstärkungsmaßnahmen erfolgen. Was wir hier aber auch brauchen, sind mehrere hundert Millionen Euro für einen nachhaltig klimafesten Wiederaufbau an der Ostseeküste. Nur mit landeseigenen Mitteln ist das nicht zu stemmen. Hier braucht es die Solidarität der Bundesregierung, deren politische Vertreter bislang aber ziemlich versagt haben. Nachdem die Schäden halbwegs beziffert waren, stand ziemlich schnell die Summe von circa 100 Millionen Euro als Forderung an den Bund im Raume und wir erwarten nach wie vor gerade auch von Regierungs- und Koalitionsmitgliedern aus Schleswig-Holstein, dass diese sich auch weiterhin für einen angemessenen Beitrag des Bundes zum Wiederaufbau nach dieser Naturkatastrophe für unser Bundesland stark machen!
Kommen wir zurück zur konkreten finanziellen Notlage Schleswig-Holsteins. Wir alle haben uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts inzwischen ja mehrfach zu Gemüte geführt, interpretiert und diskutiert. Die Voraussetzungen, unter denen eine entsprechende Notlage ausgerufen und Notkredite begründet werden können, sind in der Tat sehr eng gefasst. Gleichzeitig ist aus den Gutachten unseres Wissenschaftlichen Dienstes dazu herauszulesen, dass die politischen Akteure bei einer festgestellten Notlage durchaus Spielräume haben, wie sie Notkreditgelder mit dem Ziel der Abmilderung bzw. Auflösung eben dieser Notlage einsetzen können. So haben wir vom SSW uns beispielsweise zunächst gegen die Verwendung von Notkreditgeldern für die Subventionierung der Northvolt-Ansiedlung ausgesprochen, eben weil wir uns nicht sicher waren, ob dies rechtskonform möglich ist. Das entsprechend erbetene Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes positioniert sich hierzu vorsichtig und abwägend, bezeichnet die so geplante Subventionierung für Northvolt im Ergebnis jedoch als „grundsätzlich möglich“ (Umdruck 20/2385, S. 22). Insofern fühlen wir uns darin bestätigt, dass wir erst einmal die Experten-Einschätzung abgewartet und nicht sofort den Klageweg beschritten haben. Der rechtliche Spielraum ist also wohl doch groß genug. Vor diesem Hintergrund können wir der Bereitstellung der Gelder für Northvolt nun zustimmen.
Noch eine Bemerkung zur Notlage in diesem Jahr: Wir haben ja nun definiert und beschlossen, dass eine Notlage auch aus einer Kombination von Notlagen und Notlagen-Nachwirkungen bestehen kann. Diese gilt nun für dieses Haushaltsjahr 2024. Die Herausforderung wird dann am Ende des Jahres werden, zu schauen, ob und inwieweit diese Notlage dann auch im nächsten Jahr noch Bestand haben wird und wie Notkreditgelder entsprechend begründet und eingesetzt werden dürfen. Das müssen wir uns dann rechtzeitig anschauen und rechtssicher klären.
Schauen wir uns nun also die konkreten Bereiche und Themen einmal genauer an, bei denen die Landesregierung Einsparungen vornehmen möchte. In der Presse haben Ministerpräsident Günther und Finanzministerin Heinold ja verkündet, dass die beiden Posten Bildung und Soziales nur mit „behutsamen“ Einsparungen belegt würden. Das kann man so oder so sehen. Prominent benannte Kürzungsbeispiele sind hier unter anderem die Vergrößerung der DaZ-Klassen und die Absenkung der Unterrichtsversorgung trotz der Ausschreibung weiterer Lehrerstellen. Wir müssen in den Haushaltsberatungen schauen, ob wir hier nicht doch noch Abhilfe schaffen und Gelder umschichten können. Bei den Jüngsten zu sparen, fällt uns sonst auf lange Sicht auf die Füße; das müssen wir immer mitbedenken. Und auch die KiTa-Beiträge bleiben ein hochemotionaler Punkt. Seit Jahren debattieren wir zu diesem Thema, die Kommunen warten auf Gelder, um den Ausbau endlich umsetzen zu können und Durchschnittsverdiener-Eltern stehen sowieso schon seit Langem an der Grenze des finanziell Möglichen. Hier müssen praktikable Lösungen her, Haushaltsnot hin oder her.
Weitere besonders sensible Bereiche stellen für den SSW traditionell die Minderheiten-, Kultur- und Sportförderung sowie der große Komplex Soziales dar. Als Kernbereiche der Landespolitik sind diese immer mit größter Sorgfalt zu behandeln. Dass der Bereich der Minderheitenpolitik – immerhin ein herausragendes Spezifikum Schleswig-Holsteins – nicht unter die Räder kommen darf, sollte sich von selbst verstehen. Gerade in den vergangenen Jahren haben wir hier wahrlich bedeutende Fortschritte gemacht, auf die wir gemeinsam sehr stolz sein können. An diese wollen wir anknüpfen; nicht nur wegen des kulturellen Erbes unseres Bundeslandes. Angesichts der aktuellen Zeiten, in denen leider wieder vermehrt Kriege und identitätspolitische Konflikte ausgetragen werden, ist es umso bedeutsamer, dass es mit Schleswig-Holstein dennoch auch ein leuchtendes Beispiel für eine Region gibt, in der Mehrheitsgesellschaft und Minderheiten friedlich zusammenleben und Politik gemeinsam gestalten können. Diesen Vorbildcharakter sollten wir uns hier bewahren. Daher ist es sehr beruhigend, dass in puncto Minderheitenpolitik eben nicht der fette Rotstift angesetzt wurde.
Andere Bereiche sind zwar auch um den Rotstift herumgekommen – ohne Erhöhungen, wie eigentlich zugesagt, fühlen sich gleichbleibende Förderansätze in diesen Zeiten jedoch quasi wie eine Kürzung an. Als Beispiel möchte ich hier das Landesblindengeld nennen. Hierzu werden wir dann in den Haushaltsberatungen auch noch einmal den konstruktiven Austausch suchen.
Zu den Bereichen Kultur und Sport möchte ich allgemein festhalten, dass wir es hier mit großen gewachsenen Strukturen zu tun haben, ohne die im Land nur noch wenig stattfinden würde. Wir alle erinnern uns an die Corona-Kampagne „Ohne Kunst wird’s still“. Hier müssen wir also alle Titel sorgsam prüfen. Zudem ist es ausgesprochen schade, dass das Digitale Haus der Landesgeschichte als Projekt nun vorerst verschoben werden muss; wir hoffen, dass trotz der Einsparungen dennoch zumindest vorbereitende Arbeiten geleistet werden können.
Und hinter dem Sport steht die landesweit größte ehrenamtliche Bewegung; diese Strukturen wegbrechen zu lassen, wäre fahrlässig! Wenn sich Ehrenamtler dann dauerhaft von ihrem Engagement abwenden, dürften wir uns nicht wundern – zumal wir alle ja gemeinsam den Sportentwicklungsplan für das „Sportland Schleswig-Holstein“ beschlossen haben, der natürlich nun auch mit entsprechenden Geldern nachhaltig hinterlegt werden muss.
Ein weiterer großer Bereich, den ich eingangs als für uns wichtig genannt hatte, stellt unsere Infrastruktur dar. Fakt ist: Wo wir Schienen, Straßen und Radwege haben, da sind diese zu einem besorgniserregenden Anteil kaputt; teilweise sogar stärker, als wir eh schon vermutet hatten. Die Landesregierung will gerade hier nun aber 12 Millionen Euro einsparen – das ist aus unserer Sicht das falsche Signal! Dies ist genau das Brot- und Buttergeschäft, das ich eingangs erwähnte. Wir müssen unsere grundlegende Infrastruktur, die schon da ist, nachhaltig erhalten, systematisch sanieren und sicherstellen, dass die Menschen diese nutzen können. Nicht nur, weil wir unser landeseigenes Betongold selbstverständlich in Stand halten wollen, sondern auch und gerade vor dem Hintergrund, dass nicht wenige Menschen inzwischen ja in Frage zu stellen beginnen, ob der Staat diese grundlegende Daseinsvorsorge und Infrastruktur bereitstellen kann und ob es den Staat daher in dieser Form noch geben sollte. Darüber wird diskutiert, das bekommen wir alle mit, und solche Diskussionen müssen uns alle mit Sorge erfüllen. Es ist also wichtig und notwendig, dass wir gerade in diesen Kernbereichen wieder Vertrauen, Sicherheit schaffen. Andernfalls werden sich die Menschen anderen politischen Bewegungen zuwenden, die versprechen, ihre Unzufriedenheit zu lösen, aber dieser Preis wird dann ungemein höher für unsere Gesellschaft und unsere Demokratie.
Apropos Infrastruktur: Hierzu zählen wir natürlich auch unsere Häfen! Prominent in der Beratung befindet sich ja zurzeit das Gesetz zur grün-blauen Infrastruktur, sprich die künftige Verwendung der sogenannten „Schlickgelder“ (Drucksache 20/1463). Hierzu hatten wir ja einen Änderungsantrag eingereicht, gemeinsam mit der FDP-Fraktion, auf dass die Gelder sowohl für ökologische als auch für wirtschaftliche Maßnahmen gleichberechtigt einsetzbar sein sollten (Drucksache 20/1490(neu)). Der Sanierungs- und Investitionsstau in unseren Häfen ist jetzt schon zu groß, die Bedarfe liegen deutlich über den im Haushalt eingeplanten Mitteln und unser Änderungsantrag bietet hierzu zumindest eine pragmatische Ergänzungsoption zu den benötigten Finanzmitteln. Wie gesagt: Diese Gelder fließen künftig unserem Landeshaushalt zu. Es kann daher unsere Entscheidung sein, diese größtenteils in die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unserer Häfen zu investieren. Schließlich finden Wirtschaft und die Verkehrswende ja nicht nur auf den Straßen und den Schienen statt, sondern auch bedeutend über die Häfen und den Schiffsverkehr.
Beim Stichwort Infrastruktur und Investitionen denken wir natürlich auch immer unser Sondervermögen IMPULS mit. Aktuell sind da ja noch gut 1 Milliarde Euro drin und natürlich größtenteils für bestimmte Maßnahmen verplant. Aber gegebenenfalls könnten wir uns auch alle noch einmal zusammensetzen und schauen, ob wir hier nicht vielleicht auch noch pragmatische und sinnvolle Umbuchungen und -planungen vornehmen können. Da könnten ja eventuell noch dringend benötigte Gelder frei werden.
Auf der anderen Seite wird es auf absehbare Zeit auch Ausgaben geben, die wir weder bedeutend steuern noch abwenden können. Große Posten machen hier natürlich die Sozialhilfe sowie die Migrationsausgaben aus. Der Bund oder gar die EU übernehmen hier ja leider keine große finanzielle Verantwortung. Fakt ist aber, dass wir davon ausgehen müssen, dass auch weiterhin Menschen hier ankommen werden, die nach Maßgabe unserer Gesetze untergebracht, versorgt, in Arbeit bzw. Schule gebracht und integriert werden müssen. Diese Leistungen und Ausgaben, die schon jetzt mehrere hundert Millionen Euro pro Jahr ausmachen, müssen wir aufwenden, solange die Lage ist, wie sie nun mal ist. Hier hilft uns auch niemand und wir müssen die Gelder einplanen.
Manch einer mag nun vielleicht wieder an die Idee zur Reformierung der Schuldenbremse denken. Als SSW haben wir immer gesagt, dass wir an der Schuldenbremse als verfassungsrechtliche Regelung an sich festhalten wollen, für eine durchdachte Reformierung aber grundsätzlich offen wären. Deswegen können wir uns vorstellen, dass wir die Schuldenbremsen-Regelung des Bundes übernehmen. Der Bund darf bis zu 0,35% des Bruttoinlandproduktes als Kredit aufnehmen. Das wäre umgerechnet auf Schleswig-Holstein eine Summe von rund 395 Millionen Euro. Wir würden eine solche Kreditaufnahme an eine feste Investitionsquote im Haushalt binden, sodass wir Sicherheit haben, dass unsere Infrastruktur nach und nach saniert wird, ohne den Landeshaushalt über Gebühr zu belasten. Wichtig ist und bleibt, dass wir „Nachhaltigkeit“ weiterhin als Dreieck aus ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Nachhaltigkeit begreifen und danach handeln. Nur so können wir den Herausforderungen unserer Zeit sowie der Zukunft einigermaßen gut gewappnet entgegentreten.
Wir warten nun die Antworten der Landesregierung auf unsere Fragen zum Haushaltsentwurf, die intensiven Beratungen der Einzelpläne sowie die Nachschiebeliste ab und freuen uns dann darauf, unsere eigenen Haushaltsanträge einzubringen. Der SSW wird sich wie gehabt pragmatisch und konstruktiv in die Beratungen einbringen.