Rede · 17.02.2016 Wir wollen eine auskömmliche Förderung der so wichtigen freien Wohlfahrtspflege
Lars Harms zu TOP 5 - Gesetz zur freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein
Eins will ich hier gleich zu Beginn deutlich machen: Ich habe höchsten Respekt vor dem, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Wohlfahrtspflege Tag für Tag für unser Gemeinwohl leisten. Egal ob Paritätischer, AWO, Diakonie oder Deutsches Rotes Kreuz: Diese und andere Verbände und die in diesem Bereich Beschäftigten eint das Ziel, Menschen in Not mit unterschiedlichen Angeboten zu helfen. Über 80.000 Haupt- und deutlich mehr Ehrenamtler machen mit ihrer Arbeit in der Pflege, der Kinder- und Jugendhilfe, in der Migrationssozialberatung und in vielen anderen Bereichen das Leben der Betroffenen lebenswerter. Wie wichtig dieser Einsatz auch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ist, lässt sich nur erahnen. Für den SSW steht völlig außer Frage, dass diese Arbeit unsere Wertschätzung und Anerkennung verdient.
Man könnte meinen, dass es selbstverständlich und vielleicht sogar überflüssig ist, aber ein Hinweis ist mir hier doch sehr wichtig: Diese Wertschätzung und Anerkennung gilt für mich und meine Partei uneingeschränkt und damit unabhängig von politischen Mehrheiten oder irgendwelchen Zwängen im Rahmen von Haushaltsaufstellungen. Das sage ich ganz bewusst, weil in der Vergangenheit leider auch Einschnitte bei der Förderung dieser wichtigen Arbeit gemacht wurden. Für uns dagegen ist eins völlig klar: Unabhängig von der Frage, ob eine vertragliche oder gesetzliche Lösung die bessere ist, muss das Land diese Arbeit zunächst einmal verlässlich unterstützen. Aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit unseren rot-grünen Partnern darauf verständigt, die Kürzungen unserer Vorgänger in diesem Bereich auszugleichen.
Man muss hier gar nicht das Argument der erheblichen Folgekosten durch Kürzungen im Sozialbereich bemühen, um den Sinn dieser Ausgabe zu verdeutlichen. Natürlich ist es auch nicht immer einfach, den Wert der sozialen Arbeit in nackten Zahlen oder sonstigen Vergleichseinheiten zu messen. Doch selbst demjenigen, der hier nur die finanzielle Seite sieht, muss eins klar sein: Ohne unsere Wohlfahrtsverbände und ohne das Engagement der Haupt- und Nebenamtler würden große Teile der Daseinsvorsorge schlicht und einfach in sich zusammenbrechen. Und selbst wenn das Land all diese sozialstaatlichen Aufgaben selbst wahrnehmen könnte, wäre das mit Sicherheit um ein vielfaches teurer.
Ich möchte gerne glauben, dass die CDU ihre Haltung gegenüber der freien Wohlfahrtsarbeit und der sozialen Infrastruktur insgesamt überdacht hat, und mittlerweile zu neuen Schlüssen kommt. Angesichts so mancher Entscheidung in Regierungsverantwortung wäre das ein echter Gewinn. Aber losgelöst von der Frage, ob man hier aus Überzeugung oder aus Kalkül handelt, ist eins klar: Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet durchaus gute Ansätze. Natürlich ist es ganz grundsätzlich wünschenswert, die Finanzierung dieser Arbeit langfristig abzusichern. Selbstverständlich müssen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege dauerhaft leistungsfähig bleiben. Und zugegeben: Der Weg über eine gesetzliche Regelung wirkt charmant. Aber eine solche Umstellung der Förderung hat weitreichende Konsequenzen und sollte nicht übers Knie gebrochen werden.
Aus Sicht des SSW ist die detaillierte Aufgabenbeschreibung und eine transparente und gebündelte Förderung absolut sinnvoll. Durch eine gesetzliche Regelung kann nicht nur Bürokratie gespart werden. Auch die Hürden, diese Förderung zu Konsolidierungszwecken zu kürzen, wären deutlich höher. Und nicht zuletzt könnte auf diesem Weg neuer Schwung in die Diskussion um Art und Umfang des umstrittenen Prüfrechts kommen. Wir würden eine Klarstellung und Ausweitung der Rechte des Rechnungshofs jedenfalls begrüßen, weil dadurch ein Beitrag zu mehr Transparenz geleistet werden könnte.
Doch wie gesagt: Diese Entscheidungen sind weitreichend und wollen wohl überlegt sein. Wie wir wissen, steht derzeit ein nahezu gleichlautendes Gesetz in Niedersachsen in der Kritik. Hier hat die EU-Kommission ganz erhebliche Zweifel daran angemeldet, ob die gewährte Finanzhilfe an die Wohlfahrtsverbände mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Im schlimmsten Fall könnte diese Unterstützung des Landes also für unzulässig erklärt und sogar verboten werden. Das wiederum wäre für die Verbände sehr schnell existenzgefährdend. Vor diesem Hintergrund halte ich es für besonders wichtig, dass wir hier sehr gründlich arbeiten. Denn nur so können wir erreichen, was wir ja im Grunde alle wollen: Eine auskömmliche Förderung der freien Wohlfahrtspflege, die unsere Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit zum Ausdruck bringt und den Akteuren Planungssicherheit gibt.