Pressemitteilung · Kiel · 14.10.2021 SSW-Ratsfraktion Kiel fordert weiterhin eine gerechte Bezahlung im SKK

Zu der nun vorgelegten Geschäftlichen Mitteilung der Verwaltung zur Eingliederung der SKK-Service GmbH in das SKK erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:

„Die geschäftliche Mitteilung des Gesundheitsdezernenten hat ein enttäuschendes Ergebnis. Zusammengefasst steht da: Eine gerechte Bezahlung der Mitarbeiter würde 2,5 Millionen Euro kosten und ein entsprechender Zuschuss der Stadt als Eigentümer des SKK würde mit dem Wettbewerbsrecht kollidieren. Die SSW-Ratsfraktion Kiel hält dennoch am Ziel der Wiedereingliederung der Service GmbH ins SKK und einer Bezahlung der Service-Mitarbeiter nach TVöD fest. Das vor einigen Jahren durchgeführte Auslagern der Service-GmbH war ein Fehler, für den die Mitarbeiter*innen bereits seit Jahren die Zeche zahlen, denn ihre Gehälter sind deutlich zu niedrig und widersprechen dem Grundsatz der gerechten Bezahlung. Wenn der Fortbestand des SKK daran hängen soll, dass die Service-Mitarbeiter ungerecht bezahlt werden, dann hat das SKK ganz andere Probleme. Ich vermisse in der geschäftlichen Mitteilung eine Darstellung der Veränderungen bei den Kosten, zum Beispiel durch Synergieeffekte oder geänderte Zuweisungen in der Krankenhausfinanzierung, die bei einer Eingliederung der Service-GmbH eintreten würden.

Auch eine tiefgehende Analyse der bestehenden Kostenstruktur und möglicher Einsparungen an anderer Stelle kann ich nicht entdecken.

Vor allem ist es nicht akzeptabel, wenn die Landeshauptstadt Kiel als Arbeitgeber in diesem Bereich seit Jahren ungerechte Löhne zahlt und dies auch noch mehrere Jahre zu tun gedenkt. Die Mitarbeiter können nichts für die finanzielle Situation und erbringen ihre Leistung zuverlässig und unabhängig von der Kassenlage. Dafür verdienen sie eine gerechte Bezahlung, für die wir uns auch weiterhin einsetzen werden. Es ist unbestritten, dass die Krankenhausfinanzierung zum jetzigen Zeitpunkt ungenügend ist, aber es kann und darf nicht sein, dass die Mitarbeiter die Fehlbeträge des SKK mit ungerecht niedrigen Einkommen ausgleichen müssen.“  

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