Pressemitteilung · Kiel · 13.02.2024 Gerechte Bezahlung auch für Beschäftigte der öffentlich geförderten Institutionen

Die SSW-Ratsfraktion will die Position der Beschäftigten von Institutionen verbessern, die finanzielle Zuwendungen der Landeshauptstadt Kiel bekommen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Ratsherr Marcel Schmidt:

„Die Landeshauptstadt Kiel fördert mit Hilfe von finanziellen Zuwendungen unterschiedlichste Institutionen wie Vereine, Stiftungen oder Firmen, die mit Hilfe dieser Unterstützung Ziele verfolgen und Aufgaben erledigen, von denen die Kieler*innen profitieren. Mit dieser Förderung ergibt sich jedoch auch eine Verantwortung der Stadt für die Beschäftigten der Zuwendungsempfänger. Wir möchten erreichen, dass diese Beschäftigten nicht schlechter gestellt sind, als die direkt bei der Landeshauptstadt Kiel angestellten Mitarbeiter*innen.

Deswegen bitten wir die Verwaltung mittels unseres Ratsantrags ‚Änderung der Förderrichtlinie: Gleichbehandlung mit Beschäftigten im Öffentlichen Dienst‘ (0154/2024) darum, nachzuprüfen, wie die Zuwendungsrichtlinie dahingehend geändert werden kann, dass für die Beschäftigten von Zuwendungsempfängern eine annähernde Gleichbehandlung mit Beschäftigten im Öffentlichen Dienst angestrebt wird.

Wir sind der Auffassung, dass mit der Auskehrung von Fördergeldern die Verantwortung der Landeshauptstadt für die Verwendung dieser Steuergelder keinesfalls endet. Die Verwaltung und die Selbstverwaltung der Landeshauptstadt Kiel müssen sicherstellen, dass öffentliche Mittel nur solchen Institutionen zugeführt werden, die ihre Mitarbeiter*innen fair entlohnen und ihnen gute Arbeitsbedingungen bieten. Als Maßstab bietet sich hier der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes an, der auch für die Angestellten der Landeshauptstadt gilt. Wer für Kiel arbeitet – egal ob mittelbar oder unmittelbar – soll dies auch annähernd unter den Bedingungen tun können, die für die anderen Angestellten dieser Stadt gelten.“

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