Pressemitteilung · Kiel · 01.03.2024 Sozialer Wohnungsbau in der Krise: Es geht nur gemeinsam

Zur Berichterstattung „Sozialer Wohnungsbau auf der Kippe“ vom 29.02.2024 erklärt der Vorsitzende der SSW-Ratsfraktion Kiel, Ratsherr Marcel Schmidt:

„Der vom Land verhängte Antragsstopp für die soziale Wohnraumförderung ist eine bittere Nachricht für Kiel. Angesichts der überaus angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt in unserer Stadt und den aktuellen sozialpolitischen Herausforderungen droht nun eine weitere Vertiefung der sozialen Ungleichheit, insbesondere auf dem Ostufer. Darüber hinaus sind junge Familien mit Kindern besonders von der Wohnungsnot betroffen, denn der für die Familien dringend benötigte bezahlbare Wohnraum ist schlicht nicht vorhanden und kann nun auch nicht mehr geschaffen werden.

Wir appellieren an das Land Schleswig-Holstein die Verantwortung anzunehmen und weitere finanzielle Mittel für die soziale Wohnraumförderung bereitzustellen. Ohne Unterstützung des Landes können die Kommunen unmöglich ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellen. Das gilt besonders für die Universitätsstadt Kiel, die auch aufgrund von sozialen Brennpunkten einen besonderen, dringenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum hat.

Die Landeshauptstadt Kiel hat im letzten Haushalt, der auch mit den Stimmen des SSW beschlossen wurde, die finanzielle Ausstattung der KiWoG verbessert – das war uns wichtig. Auf der Grundlage des Haushaltsbeschlusses wollen wir nun weitere Verbesserungen umsetzen und haben deshalb im Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit einen Antrag eingebracht, der die Verwaltung bittet:

•             eine Anpassung der Geschäftsstrategie der KiWoG vorzubereiten, so dass auch nichtgeförderte Wohnungen gebaut und erworben werden.

•             die Aktivierung von Bauland zu prüfen.

•             die Übernahme stillgelegter Projekte durch die KiWoG zu prüfen.

Weiterhin soll geprüft werden, wie zukünftig bei der Bebauung von öffentlichen Flächen in Kiel darauf hingewirkt werden kann, dass die KiWoG und/oder Wohnungsbaugenossenschaften beteiligt werden können. Bei der Bebauung von öffentlichen Flächen soll grundsätzlich das Erbbaurecht Anwendung finden.

Es ist aus unserer Sicht notwendig, dass alle Beteiligten, also Stadt und Land, die notwendigen Maßnahmen treffen, – möglichst gemeinsam abgestimmt. Das Land hat uns mit dem verhängten Antragsstopp für die soziale Wohnraumförderung enttäuscht, wir fordern eine engagierte Wohnungsbaupolitik und einen verbesserten Dialog mit den Kommunen, statt unangenehmer Überraschungen.“

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